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Dokumentation des Di-Ji-Kongresses
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Zu Bedingung 1.4.5 der Anlage 1
Die WCAG 2.0 knüpfen bei der Darstellung der Schriftgrafiken an eine Bedingung an (wenn die benutzten Technologien die visuelle Darstellung der Graphiken ermöglichen), die nicht in die Anlage 1 übernommen wurde.
Firmenzeichen (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) gelten als wesentlich.