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Zu Bedingung 1.2.5 der Anlage 1
Im Gegensatz zur WCAG 2.0 wurde in die Anlage 1 eine Ausnahme für Medienalternativen aufgenommen, um unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Gebärdensprachvideos. Sie stellen bereits eine Alternative für textliche Inhalte dar, so dass die Bereitstellung einer Audio-Deskription entbehrlich ist. Sollte eine Aufzeichnung keine zu beschreibenden Aktionen enthalten, genügt eine Volltext-Alternative entsprechend Bedingung 1.2.3.