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Prüfanweisungen Vorprüfungstest
Inhalt
- Prüfanweisungen Vorprüfungstest
- Bedingung 1.1.1: Nicht-Text-Inhalte
- Bedingung 1.2.3: Audio-Deskription oder Volltext-Alternative
- Bedingung 1.4.3: Kontrast
- Bedingung 1.4.4: Veränderbare Textgröße
- Bedingung 2.1.1: Tastaturbedienbarkeit
- Bedingung 2.4.1: Umgehen von Elementgruppen
- Bedingung 2.4.4: Zweck eines Links (im Kontext) (angezeigt)
- Bedingung 2.4.7: Sichtbarer Fokus
- Bedingung 3.1.1: Sprache
- Bedingung 3.1.2: Sprache einzelner Abschnitte
- Bedingung 3.2.2: Bei Eingabe
- Bedingung 3.2.3: Einheitliche Navigation
- Bedingung 3.3.2: Beschriftungen
- Bedingung 3.3.4: Fehlervermeidung
- Bedingung 4.1.1: Syntaxanalyse
Bedingung 2.4.4: Zweck eines Links (im Kontext)
Ziel und Zweck eines Links sind aus dem Linktext selbst ersichtlich oder aus dem Linktext in Verbindung mit dem durch Programme bestimmten Link-Kontext.
Hinweis (vgl. Understanding WCAG 2.0, Understanding Success Criterion 2.4.4): Der Zweck eines Links geht in der Regel aus dem Linktext hervor. Ergänzende Information kann auch in einem zugeordneten Tooltip angegeben sein (bei HTML im title-Attribut). Bei verlinkten Grafiken ist der Linktext der alt-Text eines img-Elements. Der Zweck eines Links kann auch aus dem umgebenden Absatz, der übergeordneten Überschrift oder der zugeordneten Tabellenzelle mit entsprechenden Tabellenüberschriften hervorgehen, in welcher sich der Link befindet. Bei Webseiten kann der Zweck eines Links auch durch zusätzlichen, überCSS versteckten Linktext angegeben sein.
Prüfanweisung zum Zweck eines Links in Internetseiten:
- Prüfen Sie, ob der Linktext allein Auskunft über Ziel oder Zweck des Links gibt.
- Gibt der Linktext allein keine Auskunft über Ziel oder Zweck, überprüfen Sie folgende Kontextmöglichkeiten:
Überprüfen Sie, ob ein Link am Seitenbeginn die Linktexte auf der Seite erweitert,
Schalten Sie die CSS aus (In der Web-Developer- oder in der AIS-Toolbar) und überprüfen Sie, ob versteckter ergänzender Linktext vorhanden ist,
überprüfen Sie für Grafiklinks, ob Sinn und Zweck durch den Alternativtext oder aus dem title-Attribut einer mit im selben a-Element verlinkten Grafik hervorgehen,
Überprüfen Sie ob Ziel oder Zweck eines Links aus übergeordneten Elementen (p, li, td/th, h1-h6) hervorgeht
Prüfanweisung zum Zweck eines Links bei Programmoberflächen:
Nach dem Entwurf EN 301 549 gilt:
Bei Software ist ein “link” jegliche Textfolge oder Bild in der Benutzeroberfläche außerhalb eines Kontrollelementes der Benutzeroberfläche, welche sich wie ein Link verhält. Dies schließt allgemeine Kontrollelemente nicht ein (Eine OK-Schaltfläche ist beispielsweise kein Link).
- Prüfen Sie, ob der Linktext allein Auskunft über Ziel oder Zweck des Links gibt.
- Gibt der Linktext nicht allein Auskunft über Ziel oder Zweck, überprüfen Sie den umgebenden Kontext; nehmen Sie im Zweifelsfall für Windows-Programme den UI Accessibility-Checker zu Hilfe (siehe „Prüfanweisung zu Nicht-Text-Inhalten in Programmoberflächen unter Windows“)
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