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AbI-Empfehlung zur Durchführung von Vorprüfungstests nach BITV
Inhalt
- AbI-Empfehlung zur Durchführung von Vorprüfungstests nach BITV (angezeigt)
- Ziel des Vorprüfungstests
- Rahmenkonzept zur Prüfung
- Rahmenbedingungen für den Vorprüfungstest
- Seitenauswahl für den Vorprüfungstest
- Prüfumfang des Vorprüfungstests
- Testdokumentation
- Aufwand und Kosten
- Danksagung
- Verweise
Vorwort
Das hier beschriebene Vorprüfungstestverfahren ist von den Partnern und Mitgliedern des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI) (vgl. [1]) im Arbeitskreis "Test" entwickelt worden. Die Teilnehmer des Arbeitskreises Test vertreten die folgenden Institutionen und Einrichtungen:
- AKBI - Arbeitskreis barrierefreies Internet e.V.
- BAG SELBSTHILFE - Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V.
- BIK - Barrierefrei informieren und kommunizieren
- FIT - Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik
- FTB - Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe
- ifib - Institut für Informationsmanagement Bremen
- Web for All (im VbI e.V.) - Projekt für Barrierefreiheit im Internet
Die vorliegende Version ist vom 18.03.2004. Das Verfahren wird auf der Grundlage der Erfahrungen, die beim Testen gesammelt werden, überarbeitet. Die jeweils aktuelle Version des Vorprüfungstestverfahrens ist über das Informationsportal des AbI verfügbar (vgl. [10]).
Ziel des Vorprüfungstests
Ziel des empfohlenen Vorprüfungstests ist, einen ersten Eindruck von der betrachteten Website zu erhalten. Der hier empfohlene Vorprüfungstest ist im Zusammenhang mit dem Konzept zu sehen, das im Abschnitt: Rahmenkonzept zur Prüfung näher erläutert ist.
Mit Hilfe dieses Vorprüfungstests kann nicht festgestellt werden, ob ein Internetangebot alle Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) erfüllt (vgl. [4]). Der Vorprüfungstest kann daher auch nicht als Grundlage für die Vergabe eines Zertifikats o.ä. dienen (z.B. nicht für Auszeichnungen wie "AbI-Vortest geprüft").
Der Test des Angebots findet auf der Grundlage der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung bzw. den internationalen Zugänglichkeitsrichtlinien, den sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 der Web Accessibility Initiative (WAI) statt (vgl. [20] und [19]). Außerdem sind weitere Empfehlungen der WAI, speziell der Education and Outreach Working Group (EOWG), berücksichtigt worden (vgl. [5] und [8]).
Mit Hilfe der im Rahmen des Vorprüfungstests erstellten Dokumentation können vom Betreiber der Website die exemplarisch auf den Seiten der Stichprobe aufgezeigten Barrieren auf das gesamte Angebot übertragen werden. Die Dokumentation der Testergebnisse ist eine erste Unterstützung für die Überarbeitung der Seiten. Da die Testdokumentation des Vorprüfungstests keine konkreten Hinweise dazu enthält, wie jede einzelne Barriere individuell auf der betrachteten Seite behoben werden kann, gibt es in der Dokumentation eine Liste mit Verweisen auf online verfügbare Informationsseiten, die bei der Korrektur der Seiten hilfreich sind. Die Testdokumentation kann auch als Basis für einen Beratungsprozess genutzt werden.
Rahmenkonzept zur Prüfung
Der hier beschriebene Vorprüfungstest reiht sich in eine Folge von 3 aufeinander aufbauenden Tests ein:
- Vorprüfungstest,
- BITV Kurztest und
- Hauptprüfung.
Der Vorprüfungstest dient dazu, eine erste Einschätzung des Webangebots zu liefern. Der Test ist zeitlich stark begrenzt. Es wird lediglich eine kleine Stichprobe betrachtet, in der nach unterschiedlichsten Barrieren aus den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, technologische Robustheit und Verständlichkeit gesucht wird. Eine vollständige Überprüfung der BITV findet nicht statt.
Der BITV-Kurztest wird durchgeführt, wenn die im Vorprüfungstest aufgeführten Barrieren der Seite beseitigt worden sind, und die Betreiber der Seite sich intensiver mit dem Thema "Barrierefreies Webdesign" und der BITV beschäftigt haben. Hierbei wird nicht das gesamte Angebot, sondern lediglich eine Stichprobe von Seiten betrachtet, die jedoch im Gegensatz zum Vorprüfungstest einem vollständigen BITV-Test unterzogen wird. Werden die Seiten der Stichprobe mit Hilfe des Testergebnisses überarbeitet, sollten diese anschließend barrierefrei sein. Auf alle anderen Seiten des Angebots, die nicht betrachtet worden sind, soll der Betreiber des Angebots die Testergebnisse selbständig übertragen. Eine Empfehlung zur Durchführung von BITV-Kurztests hat das Aktionsbündnis bisher nicht veröffentlicht, diese wird jedoch z.Zt. erarbeitet.
Die Hauptprüfung des Angebots könnte als Grundlage für eine Zertifizierung des Angebots dienen und enthält zusätzlich Hinweise auf die Selbstverpflichtung des Anbieters, sich ständig um die Einhaltung der Anforderungen, die ein barrierefreies Angebot erfüllen muss, zu halten. Eine Hauptprüfung sollte erst durchgeführt werden, wenn ein erfolgreicher Kurztest durchgeführt worden ist. Die Hauptprüfung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Das Aktionsbündnis hat bisher keine Empfehlungen hierzu veröffentlicht.
Rahmenbedingungen für den Vorprüfungstest
Inhaltsübersicht für diesen Abschnitt:
Testumgebung
Bei den Instrumenten, die zur Verfügung stehen müssen, handelt es sich im wesentlichen um Software, d.h. um Prüfprogramme und unterschiedliche Browser. Die Anforderungen an die Hardware sind unerheblich. Es muss nur sichergestellt sein, dass die entsprechenden Prüfprogramme (vgl. [11]) installiert oder online genutzt werden können und die Internetseiten aufgerufen werden können. Die Durchführung des Vorprüfungstests ist unter verschiedenen Windows-Betriebssystemen möglich. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass alle eingesetzten Tools unter der verwendeten Plattform verfügbar sind. Die eingesetzte Testumgebung sollte auf jeden Fall in der Testdokumentation erwähnt werden, damit die festgestellten Barrieren für den Betreiber der getesteten Website nachvollziehbar sind.
Für den Vorprüfungstest gibt es keine festgelegte, jedoch eine von AbI-Partnern und AbI-Mitgliedern häufig benutzte Testumgebung. Wird diese Testumgebung eingesetzt, muss in der Testdokumentation nicht weiter auf die Testumgebung eingegangen werden, sondern es reicht in diesem Fall der Hinweis, dass die AbI-Vorprüfungtestumgebung eingesetzt worden ist:
AbI-Vorprüfungstestumgebung:
- Betriebssystem: Windows XP
- Browser: Microsoft Internet Explorer 6 (mit den installierten Testtools für den IE, vgl. [9]), Opera 7.x (vgl. [12])
- Internetzugang
- Offline genutztes Testtool: A-Prompt (deutsche Version 1.0.6 ) (vgl. [2])
- Online genutzte Testtools: W3C HTML-Validator (vgl. [17]), W3C-CSS-Validator (vgl. [16]), WAVE 3.0 (vgl. [15]), Lynx-Viewer (vgl. [6])
Qualifikation der Prüfer
Der Vorprüfungstest kann von einer einzelnen Person durchgeführt werden. Wenn eine einzelne Person den Test durchführt, muss diese Erfahrungen in allen genannten Bereichen besitzen, die im Folgenden aufgeführt werden. Der Tester sollte möglichst in ein Team zum Erfahrungsaustausch eingebunden sein. Die Teams bzw. die einzelnen Tester sollten in den folgenden Bereichen Erfahrungen besitzen.
Erforderliche Kenntnisse/Erfahrungen:
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
- Erfahrungen im Umgang mit unterschiedlichen Browsern (Einstellungen/Optionen)
- Benutzung unterschiedlicher Evaluierungs-Tools zur Überprüfung der Zugänglichkeit von Internetangeboten und Kenntnisse über die Grenzen der eingesetzten halb-automatischen Evaluierungs-Tools.
Erwünschte Kenntnisse/Erfahrungen:
- Internet Markup-Sprachen
- Kenntnis der World Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 und des Dokuments "Techniken für WCAG 1.0" (die in diesem Dokument beschriebenen Techniken müssen nicht eingesetzt werden) (vgl. [13])
- Benutzung von assistiven Technologien
- Webdesign und Entwicklung
- Grundkenntnisse über "einfache Sprache" (vgl. [3] und [7]).
Zeitlicher Aufwand
Der zeitliche Umfang für den hier empfohlenen Vorprüfungstest liegt bei ca. 1 bis 2 Stunden, inklusive der Testdokumentation und der Vorbereitungen (z.B. Seitenauswahl). Wird als zusätzlicher Service zum Vorprüfungstest eine Nutzerbeurteilung (siehe nächsten Abschnitt "Nutzerbeurteilung") durchgeführt, verlängert sich der zeitliche Umfang je nach Umfang der Nutzerbeurteilung.
Tests durch behinderte Nutzer
Der Vorprüfungstest kann ohne einen Test durch behinderte Nutzer durchgeführt werden. Eine Nutzerbeurteilung ist aber neben den Tests mit halb-automatischen Evaluierungs-Tools und der technischen Überprüfung der Seiten sinnvoll, besonders wenn es sich um Internetangebote handelt, die sich speziell an behinderte Menschen richten. Nutzertests zeigen häufig Barrieren auf, die bei den eher technisch-orientierten Tests bzw. Tests durch geübte Website-Tester nicht auffallen. Dies hängt u.a. mit den Surfgewohnheiten und -strategien bei der Nutzung assistiver Technologien (AT) zusammen, die durch Test-Tools und technische Tests nicht vollständig ersetzt bzw. simuliert werden können.
Nutzertests alleine reichen jedoch nicht aus, um ein Internetangebot auf Barrierefreiheit im Sinne der BITV zu überprüfen. Hierzu müssten zahlreiche assistive Technologien und unterschiedlichste Behinderungsarten berücksichtigt werden. Daher ist auf jeden Fall eine Kombination mit den technischen Tests durch erfahrene Tester, die z.B. auch halb-automatischen Testtools einsetzen, notwendig.
Sind Nutzertests kein Bestandteil des Vorprüfungstests, sollte dies in der Testdokumentation erwähnt werden, da die Aussagekraft des Tests dadurch eingeschränkt ist. Wird der Test durch behinderte Nutzer als zusätzlicher Service zum Vorprüfungstest angeboten, sollte die Dokumentation folgendes aufführen:
- Behinderung und Erfahrungen im Umgang mit Computer und Internet, die die beteiligten Nutzer haben,
- Methode, mit der getestet worden ist (z.B. selbständiges Testen ohne vorgegeben Aufgabe, Testen mit Hilfe einer auf den Seiten zu erledigenden Aufgabe) und
- welche Testumgebung (Betriebssystem, assistive Technologien, Browser usw.) dabei eingesetzt worden ist.
Für den Vorprüfungstest gibt es keine Mindestvoraussetzungen, die ein Nutzertest erfüllen muss (z.B. Anzahl der Testpersonen, Vorgaben zu den eingesetzten assistiven Technologien).
Seitenauswahl für den Vorprüfungstest
Da der Vorprüfungstest zeitlich begrenzt ist und nur eine erste Einschätzung des Angebots liefern soll, wird eine sehr begrenzte Seitenauswahl getroffen.
Für den Vorprüfungstest werden 3 Seiten ausgewählt, die zur Überprüfung aller Kriterien betrachtet werden:
- Die Startseite des Angebots (Einstiegsseite).
Anmerkung: Umfasst die Startseite keine Navigation, sondern nur eine Begrüßung (z.B. "Herzlich willkommen"), eine Sprachauswahl oder einen Intro-Film, dann ist die Folgeseite die zu prüfende Einstiegsseite. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass diese Seite von der ersten sogenannten "Introseite" aus barrierefrei erreichbar ist. Dies ist im Testbericht zu vermerken. - Eine direkt von der Startseite aus erreichbare Seite, die möglichst Bilder, Imagemaps oder Aufzählungen enthalten sollte (thematische Seite).
- Eine zusätzliche Seite, die z.B. eine Sitemap oder ein Kontaktformular enthält.
Weitere Seiten als die zu Beginn des Tests ausgewählten können zur Beurteilung einzelner Prüfkriterien zusätzlich betrachtet werden. Es muss entweder der Navigationspfad, wie eine Seite erreicht werden kann oder die Adresse der Seite im Testbericht aufgeführt werden. In den Test werden nur Seiten des eigentlichen Internetangebots, also des "Standard-Internetangebots", einbezogen. Seiten einer speziellen "Barrierefreien Version" oder "Textversion", die neben dem eigentlichen Internetauftritt bestehen, werden nicht berücksichtigt. Auch Websites, die vollständig aus Flash bestehen, und zu denen es evtl. eine "Textversion" als Alternative gibt, werden nicht im Rahmen dieses Vorprüfungstests getestet. Der Seitenanbieter enthält in diesem Fall entsprechende Hinweise.
Prüfumfang des Vorprüfungstests
Zunächst werden die 3 Seiten (bzw. 2 Seiten, falls keine Sitemap oder Seite mit Kontaktformular vorhanden ist), wie im Abschnitt: Seitenauswahl beschrieben, ausgewählt. Mit Hilfe dieser Seiten werden die im Folgenden beschriebenen Prüfkriterien getestet. Ist ein Prüfkriterium auf einer der Seiten nicht erfüllt, kann diese Seite als Beispiel angegeben werden. Für die anderen Seiten der Auswahl muss dieser Prüfpunkt dann nicht mehr betrachtet werden. Es werden alle Prüfkriterien überprüft und nicht vorzeitig mit dem Test abgebrochen, wenn die ersten Punkte nicht erfüllt sind.
Der Vorprüfungstest wird auf der Grundlage der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) durchgeführt. Im Rahmen dieses Vorprüfungstests werden nicht alle 14 Anforderungen mit den entsprechenden Bedingungen überprüft, da dies ein deutlich größerer zeitlicher Aufwand wäre, als für diesen Test vorgesehen ist. Die im Folgenden betrachteten Punkte reichen aus, um einige wesentliche Barrieren aufzuzeigen. Alle Anforderungen lassen sich den 4 Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns zuordnen, auf denen auch der neue Entwurf der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 aufbaut:
- Wahrnehmbarkeit,
- Bedienbarkeit,
- Verständlichkeit und
- Technologische Robustheit.
Alle Bereiche barrierefreien Webdesigns und damit auch alle Bereiche, in denen Barrieren für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen auftreten können, müssen berücksichtigt werden. Daher sind für den Vorprüfungstest aus jedem Bereich 2 Prüfkriterien ausgewählt worden, die den entsprechenden BITV Anforderungen (möglichst der Priorität I) zugeordnet werden können.
Die folgende Aufzählung zeigt die ausgewählten Prüfkriterien, jeweils 2 aus jedem der oben beschriebenen Grundprinzipien. Diese spiegeln jeweils nur einen Teilaspekt der BITV Anforderungen bzw. Bedingungen wieder. [In eckigen Klammern ist angegeben, für welche Nutzergruppen dieser Punkt eine besonders große Barriere darstellt, wenn dieser nicht erfüllt ist. Ist der Punkt erfüllt bietet er Vorteile für alle Nutzer]:
- 1. Wahrnehmbarkeit
- 1.1. Textäquivalente (vgl. BITV Anforderung 1) [Blinde Menschen]
1.2. Guter Kontrast bei Bildern und Text (vgl. BITV Anforderung 2) [Menschen mit Farbfehlsichtigkeit, sehbehinderte Menschen] - 2. Bedienbarkeit
- 2.1. Geräteunabhängigkeit (vgl. BITV Anforderung 9) [Menschen mit manuellen Einschränkungen]
2.2. Navigationsmechanismen (vgl. BITV Anforderung 13) [Blinde Menschen, Menschen mit manuellen Einschränkungen] - 3. Verständlichkeit
- 3.1. Allgemeine Verständnis (vgl. BITV Anforderung 14) [Menschen mit Lernschwierigkeiten, gehörlose Menschen]
3.2. Aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (vgl. BITV Bedingung 13.4) [Blinde Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten] - 4. Technologische Robustheit
- 4.1. Standardkonformität (vgl. BITV Anforderung 3) (HTML, CSS, relative Einheiten) [speziell sehbehinderte Menschen, aber auch alle anderen Nutzer, die auf assistive Technologien angewiesen sind]
4.2. Rückwärtskompatibilität (vgl. BITV Anforderung 6) [alle, die auf assistive Technologien angewiesen sind]
Es werden nicht die vollständigen BITV Bedingungen bzw. Anforderungen überprüft, sondern nur einzelne festgelegte Aspekte ausgewählt. Für das erste Prüfkriterium "Textäquivalente" heißt dies z.B., dass nicht für alle denkbaren Nicht-Text-Elemente überprüft wird, ob diese Textäquivalente besitzen, sondern nur für einige, häufig benutzte, der in BITV Bedingung 1.1 genannten Nicht-Text-Elemente.
Testdokumentation
Die Testdokumentation sollte die Testumgebung, die Methoden, mit denen getestet wird (z.B. eingesetzte Testtools, Nutzerbeteiligung usw.), ausgewählten Seiten und alle Testergebnisse beinhalten (vgl. [14]). Die formalen Daten, die in der Dokumentation enthalten sein sollten, sind im einzelnen:
- Datum, an dem der Test durchgeführt worden ist.
- In den Test einbezogene Seiten (mit vollständiger Uniform Resource Locator (URL) und Navigationspfad).
- Tester (Organisation, Name, evtl. Qualifikation siehe Abschnitt: Qualifikation der Prüfer).
- Ansprechpartner für diesen Test (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
- Überprüfte Kriterien.
- Eingesetzte Methoden (Testtools usw.).
- Daten und Ergebnisse des Tests durch behinderte Nutzer, falls dieser erfolgte.
Aus dem Bericht muss hervorgehen, auf welche Seite und auf welches Element sich die beschriebenen Barrieren beziehen.
Das detaillierte Testergebnis ist in die 4 Bereiche barrierefreien Webdesigns zu gliedern. Zu jedem dieser Bereiche ist der entsprechende Status der beiden überprüften Kriterien anzugeben:
- Beide Prüfkriterien in diesem Bereich vollständig erfüllt.
- Ein Prüfkriterium ist teilweise nicht erfüllt.
- Beide Prüfkriterien teilweise nicht erfüllt.
- Ein Prüfkriterium vollständig nicht erfüllt.
- Beide Prüfkriterien in diesem Bereich vollständig nicht erfüllt.
Anmerkung: Die Wertung "teilweise nicht erfüllt" trifft in 2 Fällen zu. Eine Möglichkeit ist, dass ein Prüfkriterium an den meisten Stellen auf der getesteten Seite erfüllt, jedoch an einer oder einigen wenigen Stellen verletzt worden ist. Ein Beispiel hierfür ist eine Internetseite, die ein Bild ohne Alternativtext enthält, jedoch alle anderen Bilder auf der gleichen Seite Alternativtexte besitzen. Die zweite Möglichkeit ist, dass ein Prüfkriterium viele verschiedene Elemente oder Aspekte enthält, die beachtet werden müssen, jedoch nur einige davon beachtet worden sind. Ein Beispiel für diesen Fall ist eine Seite, die für alle einfachen Bilder Alternativtexte enthält, jedoch für die Regionen einer Imagemap keine alternativen Texte anbietet. In den beiden beschriebenen Fällen wäre das Prüfkriterium 1.1 "Textäquivalente" teilweise nicht rfüllt.
Die Ergebnisse der einzelnen Überprüfungen unterschiedlicher Seiten sollten im Testbericht zusätzlich zum ausführlichen Ergebnis kurz zusammengefasst werden, indem z.B. darauf hingewiesen wird, dass das Angebot kleinere Barrieren enthält oder vollständig unzugänglich ist. In welchen Bereichen (z.B. Wahrnehmung oder Bedienbarkeit) die meisten Probleme aufgetreten sind sollte erwähnt werden. Außerdem ist anzugeben wie die Auswirkungen dieser Barrieren für bestimmte Nutzergruppen sind, z.B. Navigation von blinden Menschen nicht bedienbar.
Alle Aspekte, die die Barrierefreiheit der Seite unterstützen, sollten positiv erwähnt werden, unabhängig davon, ob sie bewusst zur Erreichung von Barrierefreiheit eingesetzt werden oder nicht.
Fallen bei der Prüfung weitere Mängel auf, die nicht im Prüfumfang dieser Vorprüfungstestempfehlung enthalten sind, können diese in einem Anmerkungsfeld dokumentiert werden. Dies sollte aber nicht zu einer erheblichen Vergrößerung des Testaufwandes führen. Bei einer solchen Ausweitung des Aufwandes sollte der Auftraggeber stattdessen generell auf das Vorhandensein hingewiesen werden.
Nach dem Testen sollte bei Bedarf auf existierende Beratungsangebote hingewiesen werden.
Aufwand und Kosten
Einige Partner und Mitglieder des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI) bieten den hier beschriebenen Vorprüfungstest an. Für genauere Angaben zu den Bedingungen unter denen ein Vorprüfungstest angeboten wird, verweisen wir auf die Internetseiten der entsprechenden Mitglieder und Partner, die über die AbI-Seite - Wir über uns erreichbar sind.
Danksagung
Wir bedanken uns bei allen Personen, die an der Erarbeitung dieser Testempfehlung mitgearbeitet haben. Für Ihre intensive Mitarbeit bedanken wir uns besonders bei den Vertretern von (in alphabetischer Reihenfolge):
"AKBI - Arbeitskreis barrierefreies Internet e.V.", "BIK - Barrierefrei informieren und kommunizieren", "FTB - Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe", "ifib - Institut für Informationsmanagement Bremen" und "Web for All (im VbI e.V.) - Projekt für Barrierefreiheit im Internet".
Der Erfahrungsaustausch mit der niederländischen "Drempels weg"- Initiative hat ebenfalls zu der Erarbeitung der vorliegenden Testempfehlung beigetragen, wofür wir uns ebenfalls bedanken möchten.
Verweise
Hier finden Sie eine Auflistung von Verweisen auf benutzte Quellen.
- [1]
- Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) - Projektseiten:
http://www.abi-projekt.de - [2]
- A-Prompt (deutsche Version):
http://www.wob11.de/apromptstart.html - [3]
- Auszug aus dem Wörterbuch für leichte Sprache, People First:
http://www.netzwerk-artikel-3.de/tagung/260703goethling.htm - [4]
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV):
http://www.wob11.de/bitv.html - [5]
- Education and Outreach Working Group (EOWG):
http://www.w3.org/WAI/EO/ - [6]
- Emulator des Textbrowsers Lynx:
http://www.delorie.com/web/lynxview.html - [7]
- Europäische Richtlinie für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen,
International League of Societies for Persons with Mental Handicap (ISLMH):
http://www.ibft.at/upload/sages.pdf - [8]
- Evaluating Web Sites for Accessibility, Education and Outreach Working Group (EOWG) - Veröffentlichungen:
http://www.w3.org/WAI/eval/ - [9]
- Internet Explorer Accessibility Tools:
http://www.508compliant.com/tools.htm - [10]
- Informationsportal des Aktionsbündnisses - Web ohne Barrieren (WOB11):
http://www.wob11.de - [11]
- Linkliste zu Evaluierungs- und Korrekturwerkzeugen:
http://www.wob11.de/links/tipps_testtools.html - [12]
- Opera - Browser:
http://www.opera.com/download/ - [13]
- Techniken für Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0:
http://www.w3.org/TR/WAI-WEBCONTENT-TECHS/ - [14]
- Template for Accessibility Evaluation Reports:
http://www.w3.org/WAI/eval/template.html - [15]
- Testtool WAVE:
http://wave.webaim.org/index.jsp - [16]
- W3C-CSS-Validator:
http://jigsaw.w3.org/css-validator/ - [17]
- W3C-HTML-Validator:
http://validator.w3.org/ - [18]
- Web Accessibility Initiative (WAI) :
http://www.w3.org/WAI/ - [19]
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0:
http://www.w3.org/TR/1999/WAI-WEBCONTENT-19990505/ - [20]
- Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0:
http://www.w3.org/Consortium/Offices/Germany/Trans/WAI/webinhalt.html