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Leitfäden
Die Erstellung barrierefreier Materialien und Multimedia ist die Voraussetzung dafür, dass auch Menschen mit Behinderungen erfolgreich an Aus- und Weiterbildung sowie im Beruf teilnehmen können. Daher finden Sie in diesem Bereich zahlreiche kurze und praxisnahe Anleitungen, wie Materialien und Multimedia barrierefrei gestaltet werden können.
Weitere Leitfäden zum Thema "Barrierefreie Informationstechnik" und "Universelles Designs in der Informationstechnik" werden im Laufe des Projekts veröffentlicht werden.
Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe) im Rahmen des Projekts Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) gemeinsam mit dem Deutscher Gehörlosenbund e.V. (DGB) ein Projekt umgesetzt:
Das BIMM-Projekt: "Barrierefreies Internet und Multimedia für gehörlose Menschen".
Das BIMM-Projekt hat sich speziell auf das Auffinden von Lösungsansätzen zur Beseitigung von Barrieren für gehörlose Menschen in multimedialen Anwendungen konzentriert. Der vorliegende Leitfaden ist Ergebnis dieses Projekts.
Weiterlesen: Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
Leitfäden für Barrierefreies Multimedia im Web 2.0
Im Web 2.0 ist Multimedia ein wesentlicher Bestandteil. Die Leitfäden in diesem Bereich demonstrieren daher exemplarisch die barrierefreie Umsetzung eines Web-Videos. Dabei wird gezeigt, wie eine Untertitelung für gehörlose und schwerhörige Menschen erzeugt wird. Auch die Erstellung einer Audio-Deskription für blinde und sehbehinderte Menschen wird erläutert. Die Hinweise zum Einsatz von Deutscher Gebärdensprache werden hier nicht betrachtet, da sie sich in dem speziell hierzu erstellten Leitfaden befinden.
Leitfäden zur Erstellung von Online-Informationen in Leichter Sprache
Um Menschen mit Lernschwierigkeiten das Verständnis von Texten der Bundesbehörden im Internet zu ermöglichen, enthält die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Anlage 2 Teil 2 Vorgaben für die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache.
Weitere Regelwerke und Anleitungen zum Verfassen von Texten in Leichter Sprache werden von verschiedenen Stellen herausgegeben. Die meisten Übersetzungsbüros sind im Netzwerk Leichte Sprache zusammengeschlossen, das ebenfalls Empfehlungen herausgibt.
Weiterlesen: Leitfäden zur Erstellung von Online-Informationen in Leichter Sprache
Barrierefreies Intranet
Eine inklusive Arbeitswelt muss barrierefrei gestaltet sein. In vielen Firmen werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über ein firmeninternes Netz, ein sogenanntes Intranet, über Wichtiges und Aktuelles informiert. Der Leitfaden zur Gestaltung eines barrierefreien Intranets steht für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung.
Barrierefreie Software
Barrierefreie Software am Arbeitsplatz ist eine wichtige Voraussetzung, um allen Menschen den Zugang zu einem Arbeitsplatz oder den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Eine nicht barrierefrei gestaltete Software kann möglicherweise nicht mit einer Bildschirm-Vorlesesoftware durch einen blinden Mitarbeiter oder Mitarbeiterin genutzt werden. Oder sie kann von einer Person, die die Maus aufgrund einer Behinderung nicht nutzen kann, nicht mit der Tastatur bedient werden. Was bei der Gestaltung einer barrierefreien Software berücksichtigt werden muss, und welche Richtlinien und Empfehlungen es hierzu gibt, finden Sie in diesem Leitfaden.
Zum Leitfaden „Barrierefreie Software“
Inklusives Mobiles Arbeiten
Mobile Endgeräte werden immer häufiger beruflich genutzt. Smartphones und Tablet PCs können durch bereits integrierte Hilfsmittel wie eine Sprachausgabe von Menschen mit Behinderungen genutzt werden und bieten damit gute Chancen für eine inklusive Arbeitswelt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Apps, in diesem Fall Business-Apps, barrierefrei gestaltet werden.
Leitfaden Universelles Design für Automaten
Viele Dienstleistungen werden inzwischen auf Selbstbedienungsangebote umgestellt. Hierzu werden Automaten, Info- oder Serviceterminals genutzt. Diese Automaten müssen möglichst entsprechend der Kriterien des Universellen Designs gestaltet sein, damit sie für möglichst viele Menschen nutzbar sind und Menschen mit Behinderungen nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden. Dies betrifft den Weg zum Automaten, die Software, je nach Komplexität der Interaktion und die Hardware des Automaten.