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Dokumentation des Di-Ji-Kongresses
Brotkrümmelpfad
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Anlage 1 BITV 2.0
Inhalt
- Anlage 1 BITV 2.0
- Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit
- Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.1
- Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.2
- Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.3
- Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.4
- Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.1
- Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.2
- Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.3
- Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.4
- Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.1
- Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit , Anforderung 3.2
- Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.3
- Priorität I, Prinzip 4 Robustheit
- Priorität II, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.2
- Priorität II, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.4 (angezeigt)
- Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.1
- Priorität II , Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.2
- Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.3
- Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.4
- Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.1
- Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.2
- Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.3
Anforderung 1.4
Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.
Bedingungen
1.4.6 Kontrast
Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 7 : 1. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1. Kein Mindestkontrast ist erforderlich für nebensächliche Texte und Schriftgrafiken,
- die Teil einer inaktiven Komponente der Benutzerschnittstelle sind,
- die rein dekorativ sind,
- bei denen es sich um nebensächlichen Text in einem Bild handelt oder
- die für die Nutzerin oder den Nutzer nicht sichtbar sind.
- Für Text, der Bestandteil eines Logos oder eines Markennamens ist, gelten ebenfalls keine Anforderungen an den Mindestkontrast.
1.4.7 Hintergrundgeräusche
Aufgezeichnete Audio-Inhalte, die im Vordergrund Sprache enthalten, haben keine oder abschaltbare Hintergrundgeräusche. Hintergrundgeräusche sind mindestens 20 Dezibel leiser als die sprachlichen Inhalte im Vordergrund, sofern es sich nicht um nur gelegentliche Toneffekte handelt, die ein oder zwei Sekunden dauern. Audio-Inhalte, die ein Audio-CAPTCHA oder Audio-Logo sind, sowie Audio-Inhalte, bei denen es vorrangig um den musikalischen Ausdruck geht, sind hiervon ausgenommen.
Zur Begründung zu Bedingung 1.4.7
1.4.8 Visuelle Präsentation
Bei der visuellen Präsentation von Textblöcken sind Mechanismen verfügbar, die Folgendes ermöglichen:
- Vordergrund- und Hintergrundfarben sind von den Nutzerinnen und Nutzern auswählbar,
- die Zeilenbreite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen,
- der Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet,
- der Zeilenabstand beträgt mindestens 1,5 Zeilen innerhalb der Absätze,
- der Abstand zwischen den Absätzen ist größer als der Zeilenabstand und
- der Text kann im Vollbildmodus ohne assistive Technologie bis auf 200 % vergrößert werden, ohne dass die Nutzerinnen oder Nutzer eine Textzeile horizontal scrollen müssen.
1.4.9 Schriftgrafiken
Schriftgrafiken werden ausschließlich zur Dekoration verwendet oder in Fällen, in denen eine bestimmte Textpräsentation eine wesentliche Voraussetzung für die Vermittlung der Informationen ist.
Zur Begründung zu Bedingung 1.4.9
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