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Infoblatt "Zielvereinbarungen zur Vermeidung digitaler Barrieren"
- Erste Praxiserfolge von Zielvereinbarungen.
- Zielvereinbarungen als wichtiges und akzeptiertes Gleichstellungselement.
- Zielvereinbarungen werden frei gestaltet und ausgehandelt.
- Berufsrelevante digitale Angebote stehen für zukünftige Zielvereinbarungen im Fokus.
Zielvereinbarungen zur Vermeidung digitaler Barrieren
Bereits am 1. Mai 2002 wurde mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen das wichtige Instrument der Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit eingeführt. Dieses Instrument wurde in den vergangenen Jahren erfolgreich genutzt. So wurden Zielvereinbarungen beispielsweise mit einem großen Pharmakonzern und anderen Partnern aus der freien Wirtschaft geschlossen.
Zielvereinbarungen in der Praxis
Anerkannte Verbände können als Interessenvertreter behinderter Menschen Verhandlungen über Zielvereinbarungen verlangen. Der Inhalt von Zielvereinbarungen wird als zivilrechtlicher Vertrag frei verhandelt und ausgestaltet.
Berufsrelevante Angebote im Fokus
Das Projekt Di-Ji möchte in Zukunft weitere Zielvereinbarungen beratend begleiten. Die Konzentration hierbei soll auf berufsrelevanten Web 2.0-Angeboten, Web-Applikationen sowie Angeboten auf CD und DVD liegen. Darüber hinaus sollen auch berufsrelevante Dienstleistungen, die per Info- und Serviceterminals sowie Selbstbedienungsautomaten angeboten werden, im Fokus stehen.
Für den Bereich der barrierefreien Informationstechnik hat das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) eine Musterzielvereinbarung mit dem Schwerpunkt „webbasierte Angebote“ erarbeitet. Diese wird vom Di-Ji-Projekt weiterhin bereitgestellt und steht den Verbänden kostenfrei zum Download zur Verfügung. Eine Erweiterung auf die anderen genannten Bereiche der Informationstechnik (u.a. digitale Dokumente, Software, Informations- und Serviceterminals sowie Selbstbedienungsautomaten) wird angestrebt.
Kontakt:
Digital informiert – im Job integriert (Di-Ji)
c/o Forschungsinstitut
Technologie und Behinderung (FTB)
Grundschötteler Straße 40
58300 Wetter/Ruhr
Telefon: 02335 9681-0
Telefax: 02335 9681-19
kontakt@di-ji.de
www.di-ji.de