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Universelles Design: Hardware des Automaten
Um eine möglichst breite Nutzbarkeit eines Automaten durch möglichst viele Menschen zu gewährleisten, muss auch die Hardware des Automaten barrierefrei gestaltet sein. Eine barrierefreie Software kann ein fehlendes Universelles Design der Hardware nicht ausgleichen. Hierbei müssen unterschiedlichste Kriterien berücksichtigt werden.
Eine Anforderung, die bereits häufig zum Beispiel bei Geldautomaten umgesetzt wird, ist die Unterfahrbarkeit des Automaten mit einem Rollstuhl. Hierfür gibt es festgelegte empfohlene Maße, wie tief ein Automat in welcher Höhe unterfahrbar sein muss, oder in welchem Bereich Bedienelemente angebracht werden müssen. Diese Kriterien findet man beispielsweise in der innerhalb des EU-Mandats 376 erarbeiteten europäischen Richtlinie. Hier gibt es einen speziellen Abschnitt für Hardware mit einer "closed functionality", also festen Funktionen und Bedienmöglichkeiten, die nicht oder nur sehr eingeschränkt durch eigene mitgebrachte assistive Technologien erweitert werden können. Der Anschluss eines Kopfhörers für eine Sprachausgabe ist häufig die einzige Anschlussmöglichkeit die Automaten zulassen.
Da diese europäische Richtlinie (EN 301 549) in Abschnitt 8 "Hardware" Mindestanforderungen für alle Automatentypen enthält, auf die sich eine internationale Arbeitsgruppe verständigen konnte, sollten zusätzlich andere Richtlinien bzw. Informationen und Empfehlungen der entsprechenden Selbsthilfegruppen berücksichtigt werden, die sich teilweise auf speziellere Automatentypen beziehen, wie Geldautomaten. So werden zum Beispiel die erlaubten Bereiche in denen Automaten-Hersteller Bedienelemente anbringen dürfen von einigen Verbänden kritisch gesehen. Kleinwüchsige Menschen oder greifeingeschränkte Menschen, die eine Smartcard nicht in weit oben und tief im Automaten verbaute Kartenschächte eingeben können, sind in der europäischen Richtlinie zum Beispiel nur unzureichend berücksichtigt.
Dient an einem Automaten eine Karte bei der Nutzung der Dienstleistung zur Identifizierung der Nutzer oder sieht der Automat eine Bezahlfunktion vor, muss es ausreichend Ablagemöglichkeiten geben, damit motorisch eingeschränkte Menschen die Möglichkeit haben, sicher die entsprechenden Karten oder Geld am Automaten bereit zu halten.
Für blinde und sehbehinderte Menschen müssen die Funktionen des Automaten und die einzelnen Bedienteile erkennbar sein. Hierzu sollte eine taktil erfassbare Beschriftung und Brailleschrift verwendet werden.
Weiterführende Informationen zur Hardware:
Infoterminals und Automaten
- Guidelines for the Design of Accessible Information and Communication Technology Systems
- Richtlinien zur zugänglichen Gestaltung von Informations- und Komunikationstechnologie.
- Irish Accessibility Guidelines for Public Access Terminals
- Irische Richtlinie zur Gestaltung von Infoterminals.
- Making Information / Transaction Machines (ITMs) Accessible
- Anleitung des Trace-Centers
- Arbeitsgruppe "Barrierefreie Bankautomaten"
- Unter der Leitung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) hat eine Arbeitsgruppe, in der Selbsthilfeverbände, Automatenhersteller, Rechenzentren und Banken sowie die Meldestelle für digitale Barrieren vertreten waren, eine Empfehlung für barrierefreie Bankautomaten erarbeitet. Diese wird nach der endgültigen Abstimmung durch das BKB veröffentlicht werden.
- Barrierefreie Gestaltung von Infoterminals
- Hinweise und Informationen zur Gestaltung von graphischen Programmoberflächen sowie Internet- und Intranetangeboten.
- Broschüre Access Prohibited
- Online-Version der Broschüre "Access Prohibited ", die "Guidelines for Designers of Public Access Terminals " enthält.
- ITM-Checkliste
- Information / Transaction Machines (ITM) Accessibility - Checkliste.
- Katalog der Anforderungen an barrierefreie Kassenautomaten und Gestaltung anderer Dienstleistungsautomaten
- Ein Katalog für "Barrierefreie Kassenautomaten und andere Dienstleistungsautomaten", der von der Arbeitgruppe "Lastenheft für barrierefreie Kassenautomaten" der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erstellt worden ist. Ziel ist die Erstellung eines entsprechenden Leistungsverzeichnisse für die Beschaffung dieser Geräte.
Mandate 376 Dokumente
- Anleitung für die Anwendung der Kritereien im Beschaffungsprozess (ETSI TR 101 552)
Einer von drei unterstützenden technischen Berichten TR 101 552 "Guidance for the application of conformity assessment to European accessibility requirements for public procurement of ICT products and services" für die Europäische Norm EN 301 549. Sie enthält Hilfestellung zur Anwendung der Zugänglichkeitskriterien im Beschaffungsprozess von IKT-Produkten, insbesondere verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der geforderten Kriterien für angebotene Produkte.
- Eine allgemeine Einführung zur: Beschaffung von zugänglichen ICT-Produkten und –Dienstleistungen (ETSI TR 101 551)
Einer von drei technischen Berichten "TR 101 551 Guidelines on the use of accessibility award criteria suitable for public procurement of ICT products and services in Europe" zur Unterstützung der Europäischen Norm EN 301 549. Er gibt Hilfestellung im Beschaffungsprozess, legt u.a. unterschiedliche Typen von Kriterien fest und gibt hierzu Bewertungshilfen.
- Europäische Norm 301549 Zugänglichkeitsanforderungen für öffentliche Beschaffung von ICT-Produkten und Diensten
Die Europäische Norm EN 301549 "European accessibility requirements for public procurement of ICT products and services" (Version 1.1.1 von Februar 2014) liefert Ausschreibungskriterien für alle Bereiche Barrierefreier Informationstechnik. Neben Web, digitalen Dokumenten und Software auch für Hardware, wie zum Beispiel Automaten. Die Richtlinie ist ein Ergebnis der 2. Projektphase des Mandats 376.
- Übersicht über bestehende Beschaffungsrichtlinien und Zuänglichkeitsstandards (ETSI TR 102 612)
Der technische Bericht "ETSI TR 102 612 "Human Factors; European accessibility requirements for public procurement of products and services in the ICT domain" fasst die Ergebnisse der ersten Projektphase des Mandats 376 zusammen. Der Bericht enthält u.a. eine Auflistung der relevanten existierenden Richtlinien und Normen.
- Übersicht über relevante Dokumente (ETS TR 101 550)
Der erste von drei technischen Berichten zur Unterstützung der Umsetzung der EN 301 549: "TR 101 550 Documents relevant to EN 301 549 Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe". Enthält Angaben zu allen Quellen, die bei der Erstellung der Norm betrachtet worden sind.
- Übersicht verschiedener Standards und Testverfahren (CEN/BT WG 185 & CLC/BT WG 101-5)
Im Bericht "CEN BTWG 185 and CENELEC BTWG 101-5 Report "Conformity assessment systems and schemes for accessibility requirements" sind die Ergebnisse der ersten Projektphase in Bezug auf Testverfahren zusammengefasst.