Navigationsbereich
Suche
Hauptnavigation
Weitere Informationen:
Dokumentation des Di-Ji-Kongresses
Brotkrümmelpfad
Inhaltsbereich
Rechtliche Situation
Besitzt der Automat bzw. das Informations- und Serviceterminal eine grafische Programmoberfläche, kann die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 angewendet werden. Diese schreibt für Bundesbehörden und je nach Regelung im jeweiligen Bundesland für Landesbehörden und Kommunen verpflichtend vor, dass diese barrierefrei gestaltet sein müssen.
Auch in Artikel 9: Zugänglichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention wird für Menschen mit Behinderungen gefordert, den "gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten." Dazu zählen auch Dienstleistungen, die mit Hilfe von Automaten bzw. Info- und Serviceterminals angeboten werden.
Unternehmen, die für ihre Kunden oder ihre Mitarbeitenden Selbstbedienungsangebote mit Hilfe von Automaten zur Verfügung stellen, können sich freiwillig in Aktionsplänen, Zielvereinbarungen nach BGG oder Integrationsvereinbarungen verpflichten, diese Angebote entsprechend der Vorgaben eines Universellen Designs und der Barrierefreiheit zu gestalten.
Behörden oder Firmen, die Automaten beschaffen möchten, um entsprechende Angebote zur Verfügung stellen zu können, können sich bei der Ausschreibung an einer europäischen Richtlinie orientieren. Die Europäische Norm (EN) 301549 'Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe' (Zugänglichkeitsanforderungen für öffentliche Beschaffungen von Produkten und Diensten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie in Europa) enthält alle relevanten Anforderungen an Automaten Hard- und Software, sowie die Umgebung des Automaten.
Weiterführende Informationen:
Recht - Automaten, Info- und Serviceterminals
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
Der Text der Verordnung, die für Bundesministerien und andere Behörden des Bundes verbindliche Kriterien u.a. für grafische Softwareoberflächen definiert. Die Kriterien stehen in Anlage 1 der Verordnung und orientieren sich an den internationalen "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0".
- UN-Behindertenrechtskonvention
Das "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - kurz BRK)" orientiert sich am Leitbild der "Inklusion". Barrierefreiheit und Universelles Design wird genauso für Informations- und Kommunikationstechnik wie für öffentliche Gebäude bzw. den öffentlichen Raum generell gefordert.
- Übersicht über die Gesetzgebung in den Bundesländern
In den Bundesländern gelten teilweise andere Regelungen für barrierefreie Informationstechnik, als auf Bundesebene in der BITV 2.0 gefordert ist. Die Seite liefert einen Überblick über die Gleichstellungsgesetze und ggf. die geltenden Verordnungen für IT, sowie Standards, Umsetzungsfristen, Geltungsbereich und teilweise bereits existierende Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK im jeweiligen Bundesland.
- Hilfen bei der Erstellung eines Aktionsplans
In Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollten auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von IKT-Angeboten berücksichtigt werden.
- Vergaberecht und Barrierefreiheit
Ein Überblick über das europäische Vergaberecht, das bereits teilweise modernisiert worden ist bzw. modernisiert wird. Grund dafür ist, dass die neuen EU-Vergaberichtlinien u.a. Barrierefreiheit und Universelles Design stärker als bisher berücksichtigen und dies auch in das deutsche Recht umgesetzt werden soll.
- Zielvereinbarungen nach BGG
Übersicht über auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes bzw. der Länder geschlossene Vereinbarung zwischen Verbänden der Selbsthilfe und privaten Unternehmen bzw. Behörden zur Herstellung der vereinbarten Barrierefreiheit für bestimmte Bereiche.
- Musterzielvereinbarung für Barrierefreie IT
Vom Projekt "Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik(AbI)" erarbeitete Musterzielvereinbarung nach BGG. Auf dieser Grundlage sind die Zielvereinbarungen mit Pfizer und der Kreishandwerkerschaft Rureifel geschlossen worden.
Mandate 376 Dokumente
- Europäische Norm 301549 Zugänglichkeitsanforderungen für öffentliche Beschaffung von ICT-Produkten und Diensten
Die Europäische Norm EN 301549 "European accessibility requirements for public procurement of ICT products and services" (Version 1.1.1 von Februar 2014) liefert Ausschreibungskriterien für alle Bereiche Barrierefreier Informationstechnik. Neben Web, digitalen Dokumenten und Software auch für Hardware, wie zum Beispiel Automaten. Die Richtlinie ist ein Ergebnis der 2. Projektphase des Mandats 376.
- Übersicht über bestehende Beschaffungsrichtlinien und Zuänglichkeitsstandards (ETSI TR 102 612)
Der technische Bericht "ETSI TR 102 612 "Human Factors; European accessibility requirements for public procurement of products and services in the ICT domain" fasst die Ergebnisse der ersten Projektphase des Mandats 376 zusammen. Der Bericht enthält u.a. eine Auflistung der relevanten existierenden Richtlinien und Normen.
- Übersicht verschiedener Standards und Testverfahren (CEN/BT WG 185 & CLC/BT WG 101-5)
Im Bericht "CEN BTWG 185 and CENELEC BTWG 101-5 Report "Conformity assessment systems and schemes for accessibility requirements" sind die Ergebnisse der ersten Projektphase in Bezug auf Testverfahren zusammengefasst.
- Anleitung für die Anwendung der Kritereien im Beschaffungsprozess (ETSI TR 101 552)
Einer von drei unterstützenden technischen Berichten TR 101 552 "Guidance for the application of conformity assessment to European accessibility requirements for public procurement of ICT products and services" für die Europäische Norm EN 301 549. Sie enthält Hilfestellung zur Anwendung der Zugänglichkeitskriterien im Beschaffungsprozess von IKT-Produkten, insbesondere verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der geforderten Kriterien für angebotene Produkte.
- Eine allgemeine Einführung zur: Beschaffung von zugänglichen ICT-Produkten und –Dienstleistungen (ETSI TR 101 551)
Einer von drei technischen Berichten "TR 101 551 Guidelines on the use of accessibility award criteria suitable for public procurement of ICT products and services in Europe" zur Unterstützung der Europäischen Norm EN 301 549. Er gibt Hilfestellung im Beschaffungsprozess, legt u.a. unterschiedliche Typen von Kriterien fest und gibt hierzu Bewertungshilfen.
- Übersicht über relevante Dokumente (ETS TR 101 550)
Der erste von drei technischen Berichten zur Unterstützung der Umsetzung der EN 301 549: "TR 101 550 Documents relevant to EN 301 549 Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe". Enthält Angaben zu allen Quellen, die bei der Erstellung der Norm betrachtet worden sind.