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AbI-Empfehlung zur Durchführung von Vorprüfungstests [Fassung von März 2004]
Inhalt
- AbI-Empfehlung zur Durchführung von Vorprüfungstests [Fassung von März 2004]
-
AbI-Empfehlung zur Durchführung von Vorprüfungstests nach BITV
- Vorwort
- Ziel des Vorprüfungstests
- Rahmenkonzept zur Prüfung
- Rahmenbedingungen für den Vorprüfungstest
- Seitenauswahl für den Vorprüfungstest
- Prüfumfang des Vorprüfungstests (angezeigt)
- Testdokumentation
- Aufwand und Kosten
- Danksagung
- Verweise
- AbI-Empfehlung zur Durchführung eines Vorprüfungstests nach WCAG 2.0
Prüfumfang des Vorprüfungstests
Zunächst werden die 3 Seiten (bzw. 2 Seiten, falls keine Sitemap oder Seite mit Kontaktformular vorhanden ist), wie im Abschnitt: Seitenauswahl beschrieben, ausgewählt. Mit Hilfe dieser Seiten werden die im Folgenden beschriebenen Prüfkriterien getestet. Ist ein Prüfkriterium auf einer der Seiten nicht erfüllt, kann diese Seite als Beispiel angegeben werden. Für die anderen Seiten der Auswahl muss dieser Prüfpunkt dann nicht mehr betrachtet werden. Es werden alle Prüfkriterien überprüft und nicht vorzeitig mit dem Test abgebrochen, wenn die ersten Punkte nicht erfüllt sind.
Der Vorprüfungstest wird auf der Grundlage der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) durchgeführt. Im Rahmen dieses Vorprüfungstests werden nicht alle 14 Anforderungen mit den entsprechenden Bedingungen überprüft, da dies ein deutlich größerer zeitlicher Aufwand wäre, als für diesen Test vorgesehen ist. Die im Folgenden betrachteten Punkte reichen aus, um einige wesentliche Barrieren aufzuzeigen. Alle Anforderungen lassen sich den 4 Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns zuordnen, auf denen auch der neue Entwurf der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 aufbaut:
- Wahrnehmbarkeit,
- Bedienbarkeit,
- Verständlichkeit und
- Technologische Robustheit.
Alle Bereiche barrierefreien Webdesigns und damit auch alle Bereiche, in denen Barrieren für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen auftreten können, müssen berücksichtigt werden. Daher sind für den Vorprüfungstest aus jedem Bereich 2 Prüfkriterien ausgewählt worden, die den entsprechenden BITV Anforderungen (möglichst der Priorität I) zugeordnet werden können.
Die folgende Aufzählung zeigt die ausgewählten Prüfkriterien, jeweils 2 aus jedem der oben beschriebenen Grundprinzipien. Diese spiegeln jeweils nur einen Teilaspekt der BITV Anforderungen bzw. Bedingungen wieder. [In eckigen Klammern ist angegeben, für welche Nutzergruppen dieser Punkt eine besonders große Barriere darstellt, wenn dieser nicht erfüllt ist. Ist der Punkt erfüllt bietet er Vorteile für alle Nutzer]:
- 1. Wahrnehmbarkeit
- 1.1. Textäquivalente (vgl. BITV Anforderung 1) [Blinde Menschen]
1.2. Guter Kontrast bei Bildern und Text (vgl. BITV Anforderung 2) [Menschen mit Farbfehlsichtigkeit, sehbehinderte Menschen] - 2. Bedienbarkeit
- 2.1. Geräteunabhängigkeit (vgl. BITV Anforderung 9) [Menschen mit manuellen Einschränkungen]
2.2. Navigationsmechanismen (vgl. BITV Anforderung 13) [Blinde Menschen, Menschen mit manuellen Einschränkungen] - 3. Verständlichkeit
- 3.1. Allgemeine Verständnis (vgl. BITV Anforderung 14) [Menschen mit Lernschwierigkeiten, gehörlose Menschen]
3.2. Aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (vgl. BITV Bedingung 13.4) [Blinde Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten] - 4. Technologische Robustheit
- 4.1. Standardkonformität (vgl. BITV Anforderung 3) (HTML, CSS, relative Einheiten) [speziell sehbehinderte Menschen, aber auch alle anderen Nutzer, die auf assistive Technologien angewiesen sind]
4.2. Rückwärtskompatibilität (vgl. BITV Anforderung 6) [alle, die auf assistive Technologien angewiesen sind]
Es werden nicht die vollständigen BITV Bedingungen bzw. Anforderungen überprüft, sondern nur einzelne festgelegte Aspekte ausgewählt. Für das erste Prüfkriterium "Textäquivalente" heißt dies z.B., dass nicht für alle denkbaren Nicht-Text-Elemente überprüft wird, ob diese Textäquivalente besitzen, sondern nur für einige, häufig benutzte, der in BITV Bedingung 1.1 genannten Nicht-Text-Elemente.
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