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Kritik und Ergänzung zur Hauptprüfung
Inhalt
- Kritik und Ergänzung zur Hauptprüfung
- Kritik an der Hauptprüfung (angezeigt)
- Ergänzung zur Hauptprüfung
Kritik an der Hauptprüfung
Die Hauptprüfung eines Angebots soll nach einer Testempfehlung des Aktionsbündnisses für Informationstechnik (AbI) aus dem Jahre 2006 die Barrierefreiheit langfristig sicherstellen. Hierzu sollen nicht nur die Webseiten eines Anbieters einer umfangreichen Prüfung unterzogen werden, sondern es sollen auch die Prozesse zur Erstellung und Pflege des Webangebots begutachtet werden. Des Weiteren ist eine Selbstverpflichtung des Anbieters, die Einhaltung der Anforderungen an ein barrierefreies Angebot beizubehalten, vorgesehen. Das Hauptprüfungsverfahren soll als Grundlage für eine Zertifizierung dienen.
Die Forderung eine umfangreichere Prüfung als lediglich den BITV-Kurztest durchzuführen und auf Grundlage dieser umfangreicheren Prüfung eine Zertifizierung zu ermöglichen, kann prinzipiell immer noch unverändert als gültig betrachtet werden. Dies gilt umso mehr, da das von AbI empfohlene Testverfahren für einen BITV-Kurztest, der BITV-Test, nur mit Einschränkungen auf die komplette BITV2.0 anwendbar ist und nur Teile derselben abbildet (vgl.: Kritik am BITV-Kurztest). Eine Berücksichtigung der Anlage 2 der BITV 2.0 mit Anforderungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten und hörbehinderten Menschen fehlt bisher völlig.
Allerdings sind die AbI-Forderungen für eine Hauptprüfung andererseits von der allgemeinen Entwicklung eingeholt und überholt worden.
Kritikpunkt Kosten und Umfang einer Zertifizierung
AbI entwickelte gemeinsam mit DIN Certco das Zertifizierungsprogramm "DIN-geprüft - barrierefreie Website" für Internetangebote. Die innerhalb dieses Zertifizierungsprogramms angebotenen Testverfahren müssen rückblickend als zu unhandlich und zu kostenintensiv bewertet werden. Dieser umfangreichen Prüfung steht die mögliche Aussage „viele Barrieren“ oder „wenig Barrieren“ nach erfolgreicher Durchführung eines BITV-Kurztests gegenüber – den meisten Anbietern von Webinhalten genügte diese Aussage.
Kritikpunkt nationaler Alleingang
Vor dem Hintergrund der europäischen und internationalen Entwicklung muss der Versuch ein rein deutsches Zertifizierungsprogramm entwerfen zu wollen, ohne dabei zumindest die europäische Entwicklung zu berücksichtigen als anachronistisch gelten: bereits mit der ersten Version der BITV wurden international anerkannte Richtlinien, die damaligen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0, adaptiert und in deutsche Rechtsprechung umgesetzt. Eine wie auch immer geartete Zertifizierung kann und muss daher die internationalen Bestrebungen für eine Zertifizierung von Barrierefreiheit im Bereich der Informationstechnik berücksichtigen und auf diese zurück wirken.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Zertifizierungsprogramms lagen allerdings noch keine einheitlichen europäischen oder internationalen Bestrebungen vor gemeinsame Standards für die Überprüfung von barrierefreier Informationstechnik entwickeln zu wollen. Die damals gültige internationale Richtlinie WCAG1.0 war zu sehr auf HTML beschränkt und zudem in einigen Anforderungen technisch längst überholt. Mit Verabschiedung der WCAG 2.0 hat sich dies jedoch geändert: Die WCAG 2.0 ist nicht nur Grundlage des Anhangs 1 der BITV 2.0, sie ist auch Grundlage für zahlreiche ähnliche europäische Gesetze und Verordnungen und ist als offizieller ISO-Standard anerkannt. Als solcher ist die WCAG 2.0 auch in den Entwurf des Mandat 376 zur Norm EN 301 549 (Accessibility requirements for public procurement of ICT products and services in Europe) eingegangen.
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