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Kritik und Ergänzung zum BITV-Kurztest
Inhalt
- Kritik und Ergänzung zum BITV-Kurztest
- Kritik am BITV-Kurztest
- Ergänzung zum BITV-Kurztest
- Ergänzungen zum BITV-Kurztest gemäß Anlage 2 der BITV 2.0 (angezeigt)
Ergänzungen zum BITV-Kurztest gemäß Anlage 2 der BITV 2.0
Nachfolgend werden folgende Ergänzungen zum BITV-Kurztest vorgeschlagen:
Prüfanweisung zu DGS-Videos:
Anforderung 1. Schatten auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden. Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein.
Sichtprüfung: Sind Schatten sichtbar?
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderung2. Der Hintergrund ist statisch zu gestalten. Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden.
Sichtprüfung: Ist der Hintergrund nicht statisch einfarbig, schwarz oder weiß?
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderung 3. Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Darstellerin oder des Darstellers stehen im Kontrast zueinander. Dabei soll die Kleidung dunkel und einfarbig sein.
Sichtprüfung: Überprüfung des Kontrastes von Händen oder Gesicht und Kleidung. Die Überprüfung erfolgt wie in BITV-Test-Prüfschritt „Prüfschritt 1.4.3b Kontraste von Grafiken ausreichend“ im Zweifel mit dem Zweifel den Contrast Analyser. Das Kontrastverhältnis sollte bei mindestens 3:1 liegen.
Falls das Kontrastverhältnis niedriger als 3:1 ist: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderung 4. Das Video ist durch das Logo für die Deutsche Gebärdensprache gekennzeichnet. Die farbliche Gestaltung des Logos kann dem jeweiligen Design des Auftritts angepasst werden.
Sichtprüfung: Wird das Symbol für Deutsche Gebärdensprache verwendet ( Quelle: http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/dgslogo_ls.htm bzw. http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/images/dgs_symbol_57.png) verwendet?
Falls nein: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderung 5. Die Auflösung beträgt mindestens 320 x 240 Pixel.
Sichtprüfung: Die Eigenschaften der zum Herunterladen angebotene Datei im Dateiexplorer betrachten und in den Details die Bildbreite und Bildhöhe überprüfen.
Falls die Auflösung geringer ist als 320 x 240 Pixel: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderung 6. Die Bildfolge beträgt mindestens 25 Bilder je Sekunde.
Sichtprüfung: Die Eigenschaften der zum Herunterladen angebotene Datei im Dateiexplorer betrachten und in den Details die Einzelbildrate überprüfen.
Falls die Einzelbildrate niedriger ist als 25 Bilder pro Sekunde: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderung 7. Der Gebärdensprach-Film ist darüber hinaus als Datei zum Herunterladen verfügbar. Es sind Angaben zur Größe der Datei sowie zur Abspieldauer verfügbar.
Sichtprüfung: steht der Gebärdensprachfilm zum Download zur Verfügung und sind auf der Webseite Angaben zur Größe der Datei oder zur Abspieldauer vorhanden?
Falls nein: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Prüfanweisung zu Leichter Sprache:
Eine detaillierte Überprüfung durch ein Büro für Leichte Sprache gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten sollte in einer Hauptprüfung erfolgen. Als Ergänzung zum BITV-Kurztest sollten mindestens die folgenden Prüfanweisungen durchgeführt werden.
Anforderungen 1 Abkürzungen, Silbentrennung am Zeilenende, Verneinungen sowie Konjunktiv-, Passiv- und Genitiv-Konstruktionen sind zu vermeiden.
Das Netzwerk Leichte Sprache vertritt die Auffassung, dass wichtige Abkürzungen verwendet werden dürfen, wenn sie erklärt werden.
Passiv und Genitiv kann man auch bei einer Sichtprüfung gut erkennen.
Genitiv kann immer vermieden werden (außer vielleicht bei feststehenden Bezeichnungen).
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
- Abkürzungen ohne Erklärung im Text enthalten?
- Silbentrennungen am Zeilenende enthalten?
- vermeidbare Genitiv-Konstruktionen enthalten?
- vermeidbare Passiv-Konstruktionen enthalten?
Falls eine der Fragen mit „ja“ beantwortet werden muss: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob Konjunktiv-Konstruktionen hinreichend vermieden wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Anforderung 2. Die Leserinnen oder Leser sollten, soweit inhaltlich sinnvoll, persönlich angesprochen werden.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob Leser hinreichend persönlich angesprochen wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Anforderung 3. Begriffe sind durchgängig in gleicher Weise zu verwenden.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob Begriffe hinreichend in gleicher Weise verwendet wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Anforderung 4. Es sind kurze, gebräuchliche Begriffe und Redewendungen zu verwenden. Abstrakte Begriffe und Fremdwörter sind zu vermeiden oder mit Hilfe konkreter Beispiele zu erläutern. Zusammengesetzte Substantive sind durch Bindestrich zu trennen.
Das Netzwerk Leichte Sprache vertritt die Auffassung, dass wichtige Fremdwörter verwendet werden dürfen, wenn sie erklärt werden.
Die Trennung von zusammengesetzten Substantiven durch Bindestriche ist unter Experten in Leichter Sprache ebenfalls umstritten und wird daher bei der Prüfung nicht berücksichtigt
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
- Fremdwörter ohne Erklärungen vorhanden?
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob hinreichend gebräuchliche Begriffe und Redewendungen verwendet wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Anforderung 5. Es sind kurze Sätze mit klarer Satzgliederung zu bilden.
Sätze mit bis zu 8 und 12 Wörtern können noch als kurze Sätze gelten, sind die Sätze länger können diese in der Regel verkürzt werden. Sätze mit mehr als ein Nebensatz können auf jeden Fall verkürzt werden.
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
- Sätze mit mehr als einem Nebensatz vorhanden?
- Sätze mit eingeschobenem Relativsatz vorhanden?
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob eine klare Satzgliederung verwendet wurde, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Anforderung 6. Sonderzeichen und Einschübe in Klammern sind zu vermeiden.
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
- Sonderzeichen vorhanden?
- Klammern vorhanden?
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderung 7. Inhalte sind durch Absätze und Überschriften logisch zu strukturieren. Aufzählungen mit mehr als drei Punkten sind durch Listen zu gliedern.
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
- Absätze vorhanden?
- Überschriften vorhanden?
- Aufzählungen mit mehr als drei Punkten als Liste gegliedert?
Falls nein: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderung 8. Wichtige Inhalte sind voranzustellen.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob wichtige Inhalte vorangestellt wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Anforderung 9. Es sind klare Schriftarten mit deutlichem Kontrast und mit einer Schriftgröße von mindestens 1.2 em (120 Prozent) zu verwenden. Wichtige Informationen und Überschriften sind hervorzuheben. Es sind maximal zwei verschiedene Schriftarten zu verwenden.
Sichtprüfung:
- Entspricht die Schriftgröße des dargestellten Textes in Leichter Sprache einer Vergrößerung von 120 %?
- Sind Überschriften hervorgehoben?
- Werden nur eine oder zwei verschiedene Schriftarten verwendet?
Falls eine dieser Fragen verneint werden muss: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Der Kontrast wird im Rahmen des BITV-Kurztests durch den „Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend“ überprüft.
Anforderung 10. Texte werden linksbündig ausgerichtet. Jeder Satz beginnt mit einer neuen Zeile. Der Hintergrund ist hell und einfarbig.
Sichtprüfung:
- Ist der Text linksbündig ausgerichtet?
- Beginnt jeder Satz mit einer neuen Zeile?
- Ist der Hintergrund einfarbig und hell?
(Die Helligkeitsüberprüfung wird dabei indirekt über die Kontrastprüfung abgedeckt. Der Hintergrund sollte die dunklere der beiden Farben sein.)
Falls eine dieser Fragen verneint werden muss: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderungen 11. Es sind aussagekräftige Symbole und Bilder zu verwenden.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob aussagekräftige Symbole und Bilder verwendet wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
Anforderung 12. Anschriften sind nicht als Fließtext zu schreiben.
Sichtprüfung: Sind im Text mit Leichter Sprache:
- Anschriften als Fließtext geschrieben?
Falls ja: Anforderungen zur Anlage 2 der BITV 2.0 sind nicht erfüllt.
Anforderung 13. Tabellen sind übersichtlich zu gestalten.
Eine inhaltliche Überprüfung dazu, ob Tabellen hinreichend übersichtlich gestaltet wurden, sollte im dreistufigen Rahmenkonzept in einer Hauptprüfung von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüft werden.
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