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Kritik und Ergänzung zum BITV-Kurztest
Inhalt
- Kritik und Ergänzung zum BITV-Kurztest
- Kritik am BITV-Kurztest
- Ergänzung zum BITV-Kurztest (angezeigt)
- Ergänzungen zum BITV-Kurztest gemäß Anlage 2 der BITV 2.0
Ergänzung zum BITV-Kurztest
Die AbI Empfehlung für einen BITV-Kurztest beziehungsweise zur Durchführung eines BITV-Test berücksichtigt bisher leider nur Webseiten. Die BITV beinhaltet aber auch die Forderung nach barrierefreien öffentlich zugänglichen Programmoberflächen.
Im Zusammenhang mit Beschaffungen von Informationstechnik durch öffentliche Stellen liegt aus dem Mandat 376 ein Entwurf zu Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit für Hard- und Software vor (Draft Standard EN 301 549: Accessibility requirements for public procurement of ICT products and services in Europe). Für Programmoberflächen müssen diese Anforderungen und insbesondere die Testanweisungen aus dem Anhang C des Entwurfs EN 301 549 berücksichtigt werden. Auch wenn das Mandat 376 im Dokument TR 101 550 zu dem Schluss kommt, dass eine Vielzahl von Anforderungen nicht objektiv testbar sei, insbesondere bei Prüfschritten, in denen menschliche Bewertungen das Ergebnis bestimmen (Mandate376: “TR 101 550 - Human Factors (HF); Documents relevant to EN 301 549”, Kapitel “6.1 Simple tests based on inspection or testing”).
Abgesehen von bestimmten Ausnahmen für Barrierefreiheitsüberprüfungen von Hard- und Software verweist die EN 301 549 für das Überprüfen von Software eher allgemein auf die WCAG 2.0. In Bezug auf konkrete Testempfehlungen wird auf die WCAG2.0-Techniken (Techniques and Failures for Web Content Accessibility Guidelines 2.0) und auf die Bewertungsmethodologien (Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM) 1.0) der W3C-Arbeitsgruppe WCAG 2.0 Evaluation Methodology Task Force (Eval TF) verwiesen. Sofern von der Eval-TF beziehungsweise in der WCAG-EM Anforderungen an Dokumentation oder Leistungswerte gestellt werden, sollten diese ebenfalls verpflichtend sein.
Darüber hinaus verlangt die Anlage 2 der BITV 2.0 die Einhaltung bestimmter Anforderungen an Gebärdensprachvideos und an Inhalte in Leichter Sprache. Testverfahren zur Überprüfung dieser Anforderungen stehen ebenso aus wie Testverfahren zur Einhaltung der BITV2.0-Anforderungen nach Prioritätsstufe II. Sofern solche Testverfahren vorliegen, sollten diese möglichst ergänzend durchgeführt werden.
Die AbI- Empfehlung zur Durchführung eines BITV-Kurztests muss daher um die folgenden Forderungen ergänzt werden:
- Für das Auffinden von Barrieren in Webseiten:
- Durchführung eines BITV-Tests.
- Für das Auffinden von Barrieren in Programmoberflächen:
- Durchführung von einzelnen Prüfschritten aus dem BITV-Test, sofern diese gemäß EN 301 549 anwendbar und adaptierbar sind
(vgl.: EN 301 549: Kapitel „11.2 Software success criteria, Table 5: Application of WCAG 2.0 success criteria to software“)
- Durchführung von einzelnen Prüfschritten aus dem BITV-Test, sofern diese gemäß EN 301 549 anwendbar und adaptierbar sind
- Für eine Überprüfung von Software hinsichtlich Barrierefreiheit:
- Durchführung eines Tests gemäß EN 301 549 (insbesondere Anhang C)
- Durchführung von Testverfahren gemäß der WCAG-EM der Eval-TF
(bisher liegen allerdings keine Empfehlungen für konkrete Prüfschritte vor, lediglich eine allgemeine Methodologie)
- Zur Überprüfung der Einhaltung von Barrierefreiheit gemäß Anlage 2 der BITV 2.0
- Teil 1 (DGS-Videos): Bisher liegen keine Testverfahren für eine solche Überprüfung vor, die in Anlage 2 aufgeführten Anforderungen lassen sich jedoch größtenteils über einfache Sichtprüfung manuell überprüfen und sollten daher in den BITV-Kurztest einbezogen werden
- Teil 2 (Inhalte in Leichter Sprache): Bisher liegen keine Testverfahren für eine solche Überprüfung vor, einige Aspekte lassen sich jedoch durch eine manuelle über einfache Sichtprüfung manuell überprüfen und sollten daher in den BITV-Kurztest einbezogen werden; eine detaillierte Überprüfung durch ein Büro für Leichte Sprache gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten sollte in einer Hauptprüfung erfolgen
- Zur Überprüfung der Einhaltung von Barrierefreiheit gemäß Prioritätsstufe I und Prioritätsstufe II der BITV 2.0
- Bisher liegen keine Testverfahren für eine solche Überprüfung vor.
Dies entspräche in etwa einer Überprüfung der WCAG2.0-Konformität-AAA von Webseiten oder von Programmoberflächen.
Hierzu können Testverfahren gemäß der WCAG-EM der Eval-TF durchgeführt werden
(bisher liegen allerdings keine Empfehlungen für konkrete Prüfschritte vor, lediglich eine allgemeine Methodologie).
- Bisher liegen keine Testverfahren für eine solche Überprüfung vor.
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