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AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]
Inhalt
- AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006] (angezeigt)
- Vorwort
- Ziel des BITV Kurztests
- Rahmenbedingungen für den BITV Kurztest
- Seitenauswahl für den BITV Kurztest
- Prüfschritte für den BITV Kurztest
- Testdokumentation
- Danksagung
- Verweise
Der BITV Kurztest wird durchgeführt, wenn die im Vorprüfungstest aufgeführten Barrieren der Seite beseitigt worden sind, und die Betreiber der Seite sich intensiver mit dem Thema "Barrierefreies Webdesign" und der BITV beschäftigt haben. Hierbei wird nicht das gesamte Angebot, sondern lediglich eine Stichprobe von Seiten betrachtet, die jedoch im Gegensatz zum Vorprüfungstest einem vollständigen BITV Test unterzogen wird. Werden die Seiten der Stichprobe mit Hilfe des Testergebnisses überarbeitet, sollten diese anschließend barrierefrei sein. Auf alle anderen Seiten des Angebots, die nicht betrachtet worden sind, soll der Betreiber des Angebots die Testergebnisse selbständig übertragen. Die Durchführung eines BITV Kurztests ist nicht zur Vergabe eines Siegels für barrierefreie Angebote geeignet.
Stand: 26. August 2004
Vorwort
Die hier beschriebene Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests ist von den Partner und Mitgliedern des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI) (vgl. [1]) im Arbeitskreis "Test" entwickelt worden. Das Verfahren zur Überprüfung der Priorität I der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) (vgl. [3]), das im Wesentlichen empfohlen wird, ist von BIK - barrierefrei informieren und kommunizieren entwickelt und im Arbeitskreis "Test" ausführlich geprüft und diskutiert worden.
Die Teilnehmer des Arbeitskreises "Test" vertreten die folgenden Institutionen und Einrichtungen:
- AKBI - Arbeitskreis barrierefreies Internet e.V.
- BAG Selbsthilfe - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V.
- BIK - Barrierefrei informieren und kommunizieren
- FIT - Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (vormals: Kompetenzzentrum BIKA (Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik für Alle), jetzt: WebCC (Web Compliance Center))
- FTB - Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe
- ifib - Institut für Informationsmanagement Bremen
- Web for All (im VbI e.V.) - Projekt für Barrierefreiheit im Internet
Die vorliegende Version der Testempfehlung ist vom 26. August 2004. Das Verfahren wird von BIK auf der Grundlage der Erfahrungen, die beim Testen gesammelt werden, überarbeitet. Die jeweils aktuelle Version der BITV Kurztest Empfehlung ist über das Informationsportal des AbI verfügbar (vgl. [13]). Die Empfehlung nimmt Bezug auf das BIK-Testverfahren am Datum der AbI-Testemfehlung. Eine Liste der aktuellen Änderungen am BIK Testverfahren seit dem Datum der AbI-Empfehlung sind auf der Seite "BITV-Kurztest: Änderungen und Ergänzungen" [vgl. [4]] zu finden.
Ziel des BITV Kurztests
Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) empfiehlt als BITV Kurztest den von BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) entwickelten Kurztest mit einigen Änderungen und Ergänzungen.
Der Kurztest wurde von BIK als Instrument für die zuverlässige Einschätzung des Stands der Zugänglichkeit von Web-Angeboten entwickelt. Er ist jedoch auch geeignet als Basis für die Überarbeitung von Web-Angeboten in Hinblick auf Barrierefreiheit.
Auf die zweite Zielsetzung erstreckt sich diese Empfehlung. Wir empfehlen den Kurztest als Instrument für die schnelle und zuverlässige Identifikation von Zugänglichkeitshindernissen. Daher wird die, von BIK eingesetzte Bewertung in Form von Punkten für einzelne Prüfschritte und einer Benotung des Gesamtergebnisses, vom AbI nicht empfohlen.
Ziel des empfohlenen BITV Kurztests ist, anhand einer Stichprobe von Internetseiten mögliche Barrieren aufzuzeigen. Der hier empfohlene BITV Kurztest ist im Zusammenhang mit dem Konzept zu sehen, das auf der Seite "Rahmenkonzept der AbI-Testempfehlungen" näher erläutert ist (vgl. [15]). Der BITV Kurztest sollte erst durchgeführt werden, wenn ein Vorprüfungstest (vgl. [2]) keine großen Barrieren mehr aufgezeigt hat oder die Betreiber der Seite sich bereits intensiver mit dem Thema "Barrierefreies Webdesign" und der BITV beschäftigt haben.
Der Test des Angebots findet auf der Grundlage der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung bzw. den internationalen Zugänglichkeitsrichtlinien, den sogenannten "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)" 1.0 der "Web Accessibility Initiative (WAI)" statt (vgl. [19], [17] und [16]). Außerdem sind weitere Empfehlungen der WAI, speziell der "Education and Outreach Working Group (EOWG)", berücksichtigt worden (vgl. [11] und [12]).
Mit Hilfe der im Rahmen des BITV Kurztests erstellten Dokumentation können vom Betreiber der Website die exemplarisch auf den Seiten der Stichprobe aufgezeigten Barrieren auf das gesamte Angebot übertragen werden. Die Dokumentation der Testergebnisse kann als Grundlage für die Überarbeitung der Seiten dienen. Da die Testdokumentation keine konkreten Hinweise dazu enthält, wie jede einzelne Barriere individuell auf der betrachteten Seite behoben werden kann, gibt es in der Dokumentation eine Liste mit Verweisen auf online verfügbare Informationsseiten, die bei der Korrektur der Seiten hilfreich sind. Die Testdokumentation kann auch als Basis für einen Beratungsprozess genutzt werden.
Die Durchführung eines BITV Kurztest ist nicht ausreichend für die Vergabe eines Siegels für barrierefreie Angebote.
Rahmenbedingungen für den BITV Kurztest
Inhaltsübersicht für diesen Abschnitt:
- Grenzen automatischer Prüfprogramme
- Testumgebung
- Qualifikation der Prüfer
- Aufwand und Kosten
- Test durch behinderte Nutzer
Grenzen automatischer Prüfprogramme
Es wird empfohlen Prüfprogramme zur Unterstützung bei der Seitenauswahl und zur Beurteilung einzelner Prüfschritte einzusetzen. Eine Beschränkung auf einen Test ausschließlich mit automatischen Prüfprogrammen wird nicht empfohlen. Viele Bedingungen und Anforderungen der Barrierenfreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) können nur von einem qualifizierten Prüfer beurteilt werden und sind nicht durch automatische Prüfprogramme ersetzbar.
Es wird häufig als Vorteil von automatischen Prüfprogrammen angesehen, dass diese ganze Web-Angebote mit tausenden von einzelnen Internetseiten in kurzen Zeiträumen prüfen können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass meist auf allen Seiten des Angebots die gleichen systematischen Fehler auftreten. Ein Beispiel dafür ist die fehlende Auszeichnung von Graphiken mit Alternativtexten. Wenn dem Betreiber des Angebots diese Anforderung der Barrierefreiheit nicht bekannt gewesen ist, wird dieser Punkt auf allen Seiten des Angebots, die Bilder beinhalten, verletzt sein.
Der Einsatz von automatischen Prüfprogrammen, die das gesamte Web-Angebot überprüfen, kann zusätzlich stattfinden, ist jedoch nicht Bestandteil dieser Testempfehlung. Eine Liste automatischer Prüfprogramme ist über die Linkliste zu Evaluierungs- und Korrekturwerkzeugen über das Informationsportal des Aktionsbündnisses erreichbar (vgl. [14]).
Ein Artikel über die Grenzen von automatischen Prüfprogrammen ist über die Infothek auf den "Barriefrei informieren und kommunizieren (BIK) - Seiten" zum Thema "Wie prüft man Barrierefreiheit?" (vgl. [18]) verfügbar.
Testumgebung
Für den BITV Kurztest ist eine spezielle Testumgebung erforderlich. Diese ist auf den Seiten von BIK - "Wie der Kurztest funktioniert" erläutert (vgl. [6]).
Qualifikation der Prüfer
Die Qualifikation des Prüfers ist bei der Durchführung des BITV Kurztest von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die Prüfschritte beschrieben sind, muss an vielen Stellen eine Beurteilung der Seite stattfinden, die nur auf der Grundlage von Testerfahrungen und dem ständigen Austausch in einem erfahrenen Team von Testern erfolgreich durchgeführt werden kann.
Die erforderliche Qualifikation zur Durchführung der Tests ist im einzelnen auf der BIK-Seite "Wie der Kurztest funktioniert - 2. Qualifikation" beschrieben (vgl. [7]).
Zum Erlernen des Testinstruments und zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Tests werden von den Testern, die das Testverfahren bisher anwenden, in regelmäßigen Abständen Tandem-Tests durchgeführt. Bei Tandem-Tests werden die Ergebnisse nach Durchführung des Tests ausführlich besprochen und bei Unklarheiten im Testverfahren das gesamte Team der Prüfer in die Diskussion einbezogen.
Aufwand und Kosten
Der zeitliche Umfang für den hier empfohlenen BITV Kurztest ist von dem jeweils zu testenden Angebot abhängig. Die Dokumentation eines Tests für ein Angebot, das viele Barrieren enthält, dauert länger als für ein Angebot, das nur wenige Barrieren enthält. Genauso wird der Test eines Angebots, auf das viele Prüfschritte anwendbar sind, da zum Beispiel Imagemaps, Datentabellen und dynamische Elemente eingesetzt werden, länger dauern als der Test eines Angebots, im dem diese Elemente nicht verwendet werden. Die Seitenauswahl wird bei umfangreichen Angeboten länger dauern als bei kleinen Angeboten.
Der Zeitrahmen liegt daher zwischen 2,5 und 6 Stunden ohne die Erstellung eines Berichts.
Einige Partner und Mitglieder des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI) bieten den hier beschriebenen BITV Kurztest an. Für genauere Angaben zu den Bedingungen unter denen ein BITV Kurztest angeboten wird, verweisen wir auf die Internetseiten der entsprechenden Mitglieder und Partner, die über die Internetseiten des AbI-Projekts erreichbar sind (vgl. [1]).
Tests durch behinderte Nutzer
Generell sind Tests durch behinderte Nutzer eine sinnvolle Ergänzung von Expertentests. Das gilt auch für den BITV-Kurztest, insbesondere im Fall der hier empfohlenen Verwendung als entwicklungsbegleitendes Instrument.
Weitere Hinweise zu Tests durch behinderte Nutzer werden in der Vorprüfungstest-Empfehlung gegeben (vgl. [2]).
Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass Nutzertests alleine nicht ausreichen, um ein Internetangebot auf Barrierefreiheit im Sinne der BITV zu überprüfen. Hierzu müssten zahlreiche assistive Technologien und unterschiedlichste Behinderungsarten berücksichtigt werden.
Seitenauswahl für den BITV Kurztest
Hinweise zum Vorgehen bei der Seitenauswahl werden auf den BIK-Seiten im Abschnitt 3 zum Prüfgegenstand und Abschnitt 5 zur Seitenauswahl gegeben (vgl. [8] und [9]).
Abweichend von der Beschreibung zum BIK-Test weisen wir darauf hin, dass im Sinne der BITV keine Bereiche von der barrierefreien Gestaltung ausgenommen werden können. Auch nicht historische Bereiche. Das heisst für die BITV Kurztestempfehlung des Aktionsbündnisses ist immer der gesamte Web-Auftritt Bestandteil des Test.
Sollen auf Wunsch des Kunden ausdrücklich Bereiche des Angebots vom Test ausgenommen werden, kann eine Überprüfung einzelner Seiten auf der Grundlage der BITV Testempfehlung des AbI stattfinden, es kann jedoch keine Aussage über die Zugänglichkeit des Gesamtangebots getroffen werden.
Ein weiterer Unterschied zu dem von BIK beschriebenen Verfahren ist, dass Werbung nicht von der Überprüfung ausgenommen werden kann. Werbung kann unter Umständen dazu führen, dass ein Angebot unzugänglich ist also große Barrieren enthält. In diesem Fall kann sich der Betreiber des Angebots entweder dazu entschließen, diese Barriere zu entfernen oder ein Angebot anzubieten, dass nicht barrierefrei ist. Auf keinen Fall kann ein solches Angebot jedoch ein positives Testergebnis erhalten.
Prüfschritte für den BITV Kurztest
Die Überprüfung der einzelnen Bedingungen und Anforderungen der Barrierenfreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) wird entsprechend des von BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) entwickelten Verfahrens durchgeführt. Eine Übersicht der Prüfschritte zur Überprüfung der BITV Priorität I ist auf den Internetseiten von BIK verfügbar (vgl. [5]). Die Prüfschritte werden mit Hilfe des von BIK entwickelten Verfahrens überprüft. Die Beschreibung der Prüfschritte wird von BIK in Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis ständig weiterentwickelt. Eine Liste der durchgeführten Änderungen an den Prüfschritten des BIK Testverfahrens ist auf der Seite "BITV Kurztest: Änderungen und Ergänzungen" [vgl. [4]] zu finden.
Abweichungen und Ergänzungen zu den Prüfschritten
Ergänzend zu der Beschreibung der Prüfschritte im BIK Testverfahren (vgl. [5]), sollen folgende Punkte wie hier beschrieben überprüft werden.
14.3 Grundlegende Informationen verständlich angeboten
Es muss überprüft werden, ob die Antworten auf die folgenden 3 Fragen in möglichst einfacher Sprache im Angebot zu finden sind:
- Wie bekomme ich Kontakt zum Anbieter der Seiten?
- Wer bietet diese Informationen an (mehr als nur die Adresse, also das Impressum oder "Wir über uns"-Seite)?
- Was ist das Ziel des Angebots? (meist Startseite)
Testdokumentation
Angaben zur Testdokumentation sind auf der BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) - Seite "Wie der Kurztest funktioniert - 8.1 Prüfbericht" im Abschnitt "8. Aufbereitung der Ergebnisse" zu finden (vgl. [10]).
Das Aktionsbündnis empfiehlt den Prüfbericht ohne Gesamtbewertung in Form von Punkten oder Noten zu verfassen. Statt dessen reicht eine Zusammenfassung der Ergebnisse in Form eines kurzen Textes aus.
Die Testdokumentation muss die Elemente enthalten, die auf den BIK-Seiten als Teil des Prüfberichts beschrieben sind. Es ist jedoch nicht notwendig einen Verweis auf ein öffentlich zugängliches Register mit Kopien der geprüften Seiten im Prüfbericht anzugeben.
Zusätzlich kann der Prüfbericht die Daten und Ergebnisse des Tests durch behinderte Nutzer enthalten, falls dieser erfolgte.
Die Ergebnisse des Barrierenfreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) Kurztests sollen vollständig nachvollziehbar sein. Die Aufbereitung der Prüfergebnisse soll die Nachvollziehbarkeit sicherstellen.
Da die Testdokumentation keine konkreten Hinweise dazu enthält, wie jede einzelne Barriere individuell auf der betrachteten Seite behoben werden kann, gibt es in der Dokumentation eine Liste mit Verweisen auf online verfügbare Informationsseiten, die bei der Korrektur der Seiten hilfreich sind. Außerdem sollte bei Bedarf auf existierende Beratungsangebote hingewiesen werden.
Danksagung
Wir bedanken uns bei allen Personen, die an der Erarbeitung dieser Testempfehlung mitgearbeitet haben. Für Ihre intensive Mitarbeit bedanken wir uns besonders bei den Vertretern von (in alphabetischer Reihenfolge):
- AKBI - Arbeitskreis barrierefreies Internet e.V.
- BIK - Barrierefrei informieren und kommunizieren
- FTB - Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe
- ifib - Institut für Informationsmanagement Bremen
- Web for All (im VbI e.V.) - Projekt für Barrierefreiheit im Internet
Verweise
Hier finden Sie eine Liste von Verweisen von uns genutzte Quellen.
- [1]
- Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) - Projektseiten:
http://www.abi-projekt.de - [2]
- AbI-Vorprüfungstest-Empfehlung:
http://www.wob11.de/vortest.html - [3]
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV):
http://www.wob11.de/bitv.html - [4]
- BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) - Seite zum BITV Kurztest: Änderungen und Ergänzungen
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/vertiefend/ueberarbeitung.html - [5]
- BIK-Seite: Verzeichnis der Prüfschritte
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html - [6]
- BIK-Seite: Wie der Kurztest funktioniert
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/verfahren.html - [7]
- BIK-Seite: Wie der Kurztest funktioniert, 2. Qualifikation des Prüfers
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/verfahren.html#c82 - [8]
- BIK-Seite: Wie der Kurztest funktioniert, 3. Festlegung des Prüfgegenstands
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/verfahren.html#c84 - [9]
- BIK-Seite: Wie der Kurztest funktioniert, 5. Seitenauswahl
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/verfahren.html#c86 - [10]
- BIK-Seite: Wie der Kurztest funktioniert, 8. Prüfbericht
http://www.bitvtest.de/bitvtest/das_testverfahren_im_detail/verfahren.html#c89 - [11]
- Education and Outreach Working Group (EOWG):
http://www.w3.org/WAI/EO/ - [12]
- Evaluating Web Sites for Accessibility (EOWG) - Veröffentlichung:
http://www.w3.org/WAI/eval/ - [13]
- Informationsportal des Aktionsbündnisses - Web ohne Barrieren (WOB11):
http://www.wob11.de - [14]
- Linkliste zu Evaluierungs- und Korrekturwerkzeugen:
http://www.wob11.de/links/tipps_testtools.html - [15]
- Rahmenkonzept der AbI-Testempfehlungen:
http://www.wob11.de/rahmenkonzept.html - [16]
- Web Accessibility Initiative (WAI):
http://www.w3.org/WAI/ - [17]
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0:
http://www.w3.org/TR/1999/WAI-WEBCONTENT-19990505/ - [18]
- Zapp, Michael: Artikel zum Thema "Kann man die Zugänglichkeit von Webauftritten automatisch testen?"
http://bik-online.info/info/pruefung/automatische_tests.php - [19]
- Link nicht mehr verfügbar, vormals: Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0:
http://www.w3.org/Consortium/Offices/Germany/Trans/WAI/webinhalt.html