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AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]
Prüfschritte für den BITV Kurztest
Die Überprüfung der einzelnen Bedingungen und Anforderungen der Barrierenfreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) wird entsprechend des von BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) entwickelten Verfahrens durchgeführt. Eine Übersicht der Prüfschritte zur Überprüfung der BITV Priorität I ist auf den Internetseiten von BIK verfügbar (vgl. [5]). Die Prüfschritte werden mit Hilfe des von BIK entwickelten Verfahrens überprüft. Die Beschreibung der Prüfschritte wird von BIK in Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis ständig weiterentwickelt. Eine Liste der durchgeführten Änderungen an den Prüfschritten des BIK Testverfahrens ist auf der Seite "BITV Kurztest: Änderungen und Ergänzungen" [vgl. [4]] zu finden.
Abweichungen und Ergänzungen zu den Prüfschritten
Ergänzend zu der Beschreibung der Prüfschritte im BIK Testverfahren (vgl. [5]), sollen folgende Punkte wie hier beschrieben überprüft werden.
14.3 Grundlegende Informationen verständlich angeboten
Es muss überprüft werden, ob die Antworten auf die folgenden 3 Fragen in möglichst einfacher Sprache im Angebot zu finden sind:
- Wie bekomme ich Kontakt zum Anbieter der Seiten?
- Wer bietet diese Informationen an (mehr als nur die Adresse, also das Impressum oder "Wir über uns"-Seite)?
- Was ist das Ziel des Angebots? (meist Startseite)
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