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AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]
Inhalt
- AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]
- Vorwort
- Ziel des BITV Kurztests
- Rahmenbedingungen für den BITV Kurztest
- Seitenauswahl für den BITV Kurztest (angezeigt)
- Prüfschritte für den BITV Kurztest
- Testdokumentation
- Danksagung
- Verweise
Seitenauswahl für den BITV Kurztest
Hinweise zum Vorgehen bei der Seitenauswahl werden auf den BIK-Seiten im Abschnitt 3 zum Prüfgegenstand und Abschnitt 5 zur Seitenauswahl gegeben (vgl. [8] und [9]).
Abweichend von der Beschreibung zum BIK-Test weisen wir darauf hin, dass im Sinne der BITV keine Bereiche von der barrierefreien Gestaltung ausgenommen werden können. Auch nicht historische Bereiche. Das heisst für die BITV Kurztestempfehlung des Aktionsbündnisses ist immer der gesamte Web-Auftritt Bestandteil des Test.
Sollen auf Wunsch des Kunden ausdrücklich Bereiche des Angebots vom Test ausgenommen werden, kann eine Überprüfung einzelner Seiten auf der Grundlage der BITV Testempfehlung des AbI stattfinden, es kann jedoch keine Aussage über die Zugänglichkeit des Gesamtangebots getroffen werden.
Ein weiterer Unterschied zu dem von BIK beschriebenen Verfahren ist, dass Werbung nicht von der Überprüfung ausgenommen werden kann. Werbung kann unter Umständen dazu führen, dass ein Angebot unzugänglich ist also große Barrieren enthält. In diesem Fall kann sich der Betreiber des Angebots entweder dazu entschließen, diese Barriere zu entfernen oder ein Angebot anzubieten, dass nicht barrierefrei ist. Auf keinen Fall kann ein solches Angebot jedoch ein positives Testergebnis erhalten.
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