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10 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz
Freitag, den 18. Januar 2013 um 10:17 Uhr
Bereits seit über 10 Jahren ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Ist dies ein Grund zum Feiern? Oder gibt es noch Verbesserungs- sowie Veränderungsbedarf? Dieser Frage gingen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Veranstaltung mit dem Titel „In Zukunft barrierefrei?!“ nach.
Am 27. April 2002 trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Das Ziel des BGG besteht darin die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern. Damit soll die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden.
Ist dies tatsächlich so geschehen wie erhofft?
Um dieser Frage nachzugehen und sich zum Jubiläum des BGG zu diesem Thema auszutauschen, fand am 29. November 2012 in einer gemeinsamen Veranstaltung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, und dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) die Veranstaltung mit dem Titel „In Zukunft barrierefrei?!“ statt.
Nachdem Herr Hüppe und Herr Gerwin Matysiak (Bundesvorsitzender des BSK) die Veranstaltung eröffnet hatten, folgten zwei Impulsreferate zum BGG von Herrn Karl Finke (Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Niedersachsen und BSK-Vorstandsmitglied) und Herrn Dr. Valentin Aichele (Leiter der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention).
In fünf Workshops wurden anschließend die Themen Zielvereinbarung, Verbandsklagerecht, Behinderte Frauen, Barrierefreie Verkehrsmittel und Informationstechnik erörtert. Ziel der Arbeitsgruppen war es, die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre seit der Einführung des BGG zusammenzutragen, zu diskutieren und zu schauen, wie diese Erkenntnisse in die künftige Behindertenpolitik einfließen können. Der Leiter der Meldestelle für digitale Barrieren des Di-Ji-Projekts und Mitarbeiter der BAG Selbsthilfe Herr Dr. Christian Radek moderierte den Workshop für barrierefreie Informationstechnik.
Als Ergebnis dieser Veranstaltung ist festzuhalten, dass mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 quasi ein deutscher „Standard“ für barrierefreie Informationstechnik existiert, dieser jedoch bislang nur für Bundesbehörden gilt. Zudem müssen Intranet und interne Informationstechnik weiterhin nicht barrierefrei sein, denn diese Bereiche fallen nicht unter die BITV des Bundes. Zudem ist dieser „Standard“ nur eine Verordnung und keine Norm. So reicht auch die BITV 2.0 demnach als Standard nicht aus sondern bedarf einer Ausweitung des Geltungsbereiches. Sinnvoll ist es daher, sie als Norm zu setzen, vergleichbar der Normenanforderung im Baubereich. Als solche würde sie regelmäßig zusammen mit den Verbänden überprüft und auf Aktualität und umfassende Ansprüche geprüft werden. Gleichzeitig sollte ein rechtsverbindlicher Status hergestellt werden, damit diese Norm für alle Bereiche sowohl im öffentlichen Dienst als auch für Privatanbieter gilt.
Auch in den anderen Workshops wurde ein deutlicher Handlungsbedarf festgestellt. Die Gleichstellung behinderter Menschen ist in vielen Bereichen noch nicht gegeben. In den Workshops wurden aber auch Ansätze erarbeitet wie die Behindertenpolitik der Bundesregierung und der Verbände zukünftig aussehen sollte. Eine Zusammenstellung dieser mit weiteren Informationen befindet sich auf der Seite des BSK.