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Gibt es Kriterien für die Beschaffung von barrierefreier Software?
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Inhalt
- Gibt es Kriterien für die Beschaffung von barrierefreier Software? (angezeigt)
- Barrierefreiheit als Bestandteil einer technischen Spezifikation:
- Barrierefreiheit als (zusätzliche) Bedingung für Vertragsgrundlagen
- Barrierefreiheit als zusätzliches Vergabekriterium
Insbesondere für öffentliche Verwaltungen stellt sich die Frage: Wie kann ich Barrierefreiheit möglichst bereits bei der Beschaffung von Software berücksichtigen? Allgemein gibt es die folgenden vier Möglichkeiten Barrierefreiheit bereits bei der Beschaffung von Software zu berücksichtigen:
- als Bestandteil einer technischen Spezifikation
- als (zusätzliche) Bedingung für Vertragsgrundlagen
- als erforderliches Qualitätskriterium
- als zusätzliches Vergabekriterium
Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht mehr aktuell. Sie finden Aktuelles zum Thema „Barrierefreie Software“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
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