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Dokumentation des Di-Ji-Kongresses
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Die UN-Behindertenrechtskonvention
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Inhalt
- Die UN-Behindertenrechtskonvention
- Informationstechnik in der BRK
- Auszüge aus Artikel 2: Begriffsbestimmungen
- Auszüge aus Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Auszüge aus Artikel 9: Zugänglichkeit
- Auszüge aus Artikel 21: Freie Meinungsäußerung
- Auszüge aus Artikel 24: Bildung
- Auszüge aus Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
- Auszüge aus Artikel 29: Politik
- Auszüge aus Artikel 30: Kultur, Freizeit, Sport (angezeigt)
- Hinweis zur UN-Behindertenrechtskonvention
Auszüge aus Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen
a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;
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