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Dokumentation des Di-Ji-Kongresses
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Die UN-Behindertenrechtskonvention
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Inhalt
- Die UN-Behindertenrechtskonvention
- Informationstechnik in der BRK
- Auszüge aus Artikel 2: Begriffsbestimmungen
- Auszüge aus Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Auszüge aus Artikel 9: Zugänglichkeit
- Auszüge aus Artikel 21: Freie Meinungsäußerung
- Auszüge aus Artikel 24: Bildung (angezeigt)
- Auszüge aus Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
- Auszüge aus Artikel 29: Politik
- Auszüge aus Artikel 30: Kultur, Freizeit, Sport
- Hinweis zur UN-Behindertenrechtskonvention
Auszüge aus Artikel 24: Bildung
(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
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