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Mandat 376
Das EU-Mandate 376 hat den Auftrag einheitliche Zugänglichkeitsanforderungen für die öffentliche Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien zu entwickeln.
Der offizielle Titel des EU-Mandats lautet:
"Standardisation Mandate to CEN, CENELEC and ETSI in Support of European Accessibility Requirements for Public Procurement of Products and Services in the ICT Domain".
Die Standardisierungsorganisationen sind innerhalb des Mandats aufgefordert die in Europa existierenden Richtlinien für die öffentliche Beschaffung zu harmonisieren und Instrumente zur Unterstützung von Beschaffungsvorgängen zur Verfügung zu stellen.
In einer ersten Projektphase sind Informationen zu den in den Mitgliedsstaaten bereits vorhandenen Methoden und Testverfahren gesammelt worden. Die während dieser Phase erstellten Dokumente bilden seit Anfang 2011 die Grundlage für die zweite Projektphase, die zurzeit läuft (Stand: 12/2012). Das Mandat soll noch bis 2014 laufen.
An folgenden Dokumenten wird aktuell in der zweiten Projektphase gearbeitet:
- Draft EN 301549 "European accessibility requirements for public procurement of ICT products and services"
- In diesem Dokument sind konkrete Kriterien als Mindeststandards für unterschiedliche Bereiche definiert. Die Kriterien beschreiben zunächst allgemeine Anforderungen, aber auch die Zugänglichkeit von Geräten mit sogenannter „closed functionality“, also zum Beispiel Automaten. Neben Kriterien für Kommunikationsgeräte werden Kriterien bei Videofunktionalitäten, Kriterien generell für Hard- und Software sowie Web-Inhalte festgelegt und möglichst genau beschrieben. Für den Web-Inhalte wird auf die „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0“ bzw. die dazugehörige ISO-Richtlinie „ISO/IEC 40500“ verwiesen. Zum Beispiel bei den Hardware-Anforderungen hat man sich stark am amerikanischen Standard orientiert.
Anmerkung: Die Entwicklung dieses Dokuments ist inzwischen abgeschlossen. Das Ergebnis ist der neue Standard EN 301 549 Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe. - Draft TR 101550 "Documents relevant to European accessibility requirements for public procurement of products and services"
- Das Dokument liefert einige Erläuterung zu der Entwicklung der Kriterien und den in der ersten Projektphase berücksichtigten Dokumenten.
- Draft TR 101551 "Guidelines on accessibility award criteria for ICT products and services"
- Informationen zum Vorgehen bei öffentlichen Ausschreibungen und der Auswahl von Anbietern.
- Draft TR "Guidance for the application of conformity assessment to European accessibility requirements for public procurement of ICT products and services"
- Erläuterung unterschiedlicher Möglichkeiten zur Beurteilung, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie den ausgeschriebenen, geforderten Mindestanforderungen der Barrierefreiheit entspricht.
In regelmäßigen Abständen können hierzu Kommentare abgegeben werden. Die Mitglieder des Projekts „Digital informiert - im Job integriert (Di-Ji)“ haben die Dokumente bereits kommentiert. Dabei sind u.a. die Erfahrungen berücksichtigt worden, die in Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeverbänden in Deutschland gesammelt worden sind.
Eine positive Entwicklung in den Dokumenten ist, dass für Webseiten inzwischen Mindeststandards gefordert werden, die vergleichbar sind mit denen in der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 Anlage 1, nachdem zunächst niedrigere Standards diskutiert worden sind. Aber zum Beispiel im Bereich der Automaten werden relativ geringe Mindestanforderungen in Bezug auf den Greifbereich gefordert. Auch die Mindestanforderungen in Bezug auf Kontraste sind bisher in einigen Bereichen nur wenig berücksichtigt.
Wichtig ist, dass diese Entwicklungen von möglichst vielen Personen in den Mitgliedsstaaten begleitet werden und frühzeitig konstruktive Rückmeldungen zu den geplanten Standards gegeben werden. In 2013 ist auch ein offener Workshop geplant, um Rückmeldungen zum aktuellen Stand der Arbeiten zu erhalten. Die bisher eingegangenen Anmerkungen können auf der Webseite zur Phase 2 nachgelesen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen englischsprachigen Webseite zum EU-Mandate 376.