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Leitfäden zur Erstellung von Online-Informationen in Leichter Sprache
Inhalt
- Leitfäden zur Erstellung von Online-Informationen in Leichter Sprache (angezeigt)
- Anleitungen - Leichte Sprache
- Anleitungen - Einfache und verständliche Sprache
- Prüfen von Texten - Toolunterstützung
Um Menschen mit Lernschwierigkeiten das Verständnis von Texten der Bundesbehörden im Internet zu ermöglichen, enthält die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Anlage 2 Teil 2 Vorgaben für die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache.
Weitere Regelwerke und Anleitungen zum Verfassen von Texten in Leichter Sprache werden von verschiedenen Stellen herausgegeben. Die meisten Übersetzungsbüros sind im Netzwerk Leichte Sprache zusammengeschlossen, das ebenfalls Empfehlungen herausgibt.
Texte in Leichter Sprache helfen speziell Menschen mit Lernschwierigkeiten und müssen zum schnellen und einfachen Auffinden möglichst mit dem Logo für Leichte Sprache gekennzeichnet sein, dessen Verwendung von "Inclusion Europe" geregelt ist. In den Anleitungen und Empfehlungen sind auch Hinweise zum Prüfen von Texten in Leichter Sprache durch Menschen mit Lernschwierigkeiten enthalten.
Da meist nicht alle Texte eines Webangebots in Leichte Sprache übersetzt werden können, hilft es allen Besuchern eines Webangebots, wenn die Texte möglichst verständlich in einfacher Sprache geschrieben sind. Auch diese Forderung ist für Angebote des Bundes verbindlich in der BITV geregelt. Hier heißt es in Bedingung 3.1.5 "Einfache Sprache: Für alle Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Bei schwierigen Texten werden zusätzliche erklärende Inhalte oder grafische oder Audio-Präsentationen zur Verfügung gestellt." Auch für diese einfache Sprache finden Sie im folgenden Hinweise zu Anleitungen und Empfehlungen.
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