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Saarland
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:32 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG), verabschiedet am 26. November 2003. Enthält Paragraph 8 zur barrierefreien Informationstechnik, der sich auf eine noch zu erlassene Rechtsverordnung bezieht.
Abschnitt 2 der Verordnung zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung - SBGVO) vom 19. September 2006 (letzte Änderung 18.11.2010) regelt die "Schaffung barrierefreier Informationstechnik". Die anzuwendenden Standards in der Anlage der Verordnung entsprechen denen der inzwischen veralteten Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes von 2002. Die Bedingungen sind drei Prioritätsstufen zugeordnet. Die Zuordnung entspricht allerdings nicht der in den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0. Die Bedingungen der Priorität 1 müssen erfüllt werden, die der Priorität 2 nur von zentralen Navigations- und Einstiegsangeboten. Alle anderen Angebote sollten die Anforderungen und Bedingungen der Priorität 2 und können die der Priorität 3 erfüllen.
Da in den anzuwendenden Standards bereits zusätzlich die vier Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns erwähnt werden, die der neuen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes zugrunde liegen, können auch die Standards dieser Verordnung entsprechend angewendet werden.
Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 28.09.2016.
Die Verordnung musste schrittweise erfüllt werden. Die letzten Fristen sind 2010 abgelaufen.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde 2012 ein Aktionsplan der Landesregierung beschlossen. In den 10 Handlungsfeldern werden auch die Themen Information und Kommunikation aufgegriffen. Neben einer barrierefreien Verwaltung ist auch eine barrierefreie Bahnauskunft und die Förderung von Zielvereinbarungen im Bereich der barrierefreien Geldautomaten geplant. Der Aktionsplan liegt in Leichter Sprache vor. Zusätzlich gibt es eine barrierefreie PDF-Version, also eine Sonderlösung, die bei Berücksichtigung der Grundsätze des Universellen Designs und der Barrierefreiheit von Beginn der Gestaltung an, eigentlich nicht notwendig gewesen wäre.
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Landesbeauftragter für Behindertenfragen des Saarlandes