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Niedersachsen
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:31 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Das Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften. Enthält Paragraph 9 zur barrierefreien Informationstechnik.
Niedersachsen hat keine eigene Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik. Der Geltungsbereich, Internet und grafische Benutzeroberflächen, ohne Intranet, ist bereits im Gleichstellungsgesetz festgelegt. Technische Standards wie auf Bundesebene werden im Gesetz nicht festgelegt. Lediglich die Formulierung, dass Angebote so gestaltet werden müssen, "dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können", ist hier zu finden.
Im Gleichstellungsgesetz sind keine Übergangsfristen oder Umsetzungsfristen angegeben. Man kann den Formulierungen lediglich entnehmen, dass neue Angebote möglichst sofort und bestehende Angebote schrittweise barrierefrei umgesetzt werden sollen. Ist der Aufwand für bestehende Angebote zu hoch, muss die Barrierefreiheit erst bei einer Neugestaltung des Angebots berücksichtigt werden.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll ein Aktionsplan entwickelt werden. Nachdem die Verbände und Institutionen Gelegenheit hatten Stellung zu nehmen bzw. zu Anhörungen eingeladen waren, konnte der Diskussionsentwurf der Landesregierung bis Dezember 2012 online kommentiert werden. Der Entwurf steht in verschiedenen Formaten und in Leichter Sprache zur Verfügung. Auch eine mündliche Anfrage zum Zeitplan der Umsetzung ist bereits vor einiger Zeit gestellt worden. Der Landesbehindertenbeauftragte stellt den Leitfaden „Es ist normal verschieden zu sein.“ mit Handlungsvorschläge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen in Niedersachsen zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Landes Niedersachsen
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Landes Niedersachsen