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Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:31 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V), seit dem 10. Juli 2006 in Kraft. In Artikel 13 zur barrierefreien Informationstechnik ist gefordert, dass Angebote schrittweise entsprechend einer noch zu erlassenden Verordnung gestaltet werden müssen. Diese Verordnung muss bis zum 31. Juli 2007 verabschiedet werden.
Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern - BITVO M-V) vom 17.7.2007 regelt den Geltungsbereich und die anzuwendenden Standards. Die anzuwendenden Standards in Anlage Teil 1 der Verordnung entsprechen denen der inzwischen veralteten Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes von 2002. Die Prioritäten orientieren sich ebenfalls an denen des Bundes.
Es sind keine Übergangs- oder Umsetzungsfristen festgelegt. Alle Angebote, die in den Geltungsbereich fallen, müssen daher die Verordnung erfüllen.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist beim 1. Tag der Menschen mit Behinderungen Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2010 ein landesweiter Aktionsplan gefordert worden. Hierzu ist auch bereits ein Vorschlag für einen Landesaktionsplan beschlossen worden. Auch auf das Verständnis von Barrierefreiheit, die auch für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien gilt, wird in den Forderungen eingegangen.
Ansprechpartner:
Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern