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Hamburg
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:31 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Nachdem die Bürgerschaft am 10.03.05 das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen hat, trat es am 21.03.05 in Kraft. Paragraph 10 enthält Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik. Der Senat wird ermächtigt, eine weiterführende Rechtsverordnung zur Barrierefreien Informationstechnik zu erlassen.
Die weiterführende Hamburgische BarrierefreieInformationstechnik-Verordnung - HmbBITVO trat am 14. November 2006 in Kraft. Die Anlage der Verordnung enthält eine Kopie der inzwischen veralteten Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV). Die Verordnung nutzt im Gegensatz zur Bundes BITV statt 2 Prioritätsstufen 3 Stufen, entsprechend der internationalen Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung von Web-Inhalten. Alle Angebote sollen die Bedingungen der ersten beiden Prioritätsstufen erfüllen, dies würde der Erfüllung der Priorität I der veralteten Bundes BITV 1.0 entsprechen, die diese beiden Stufen zu einer zusammengefasst hat. Erfüllt werden "müssen" jedoch nur die Bedingungen der Priorität I (Priorität 1 der WCAG 1.0). Damit fordert die Verordnung einen geringeren Stand der Barrierefreiheit als andere Länder bzw. der Bund.
Die Umsetzungsfristen sind bereits seit Ende 2008 abgelaufen. Alle Angebote der Informationstechnik, die in den Geltungsbereich fallen, müssen die Verordnung erfüllen, sofern nicht nach Paragraph 3 der Verordnung "die Gestaltung in Bezug auf den quantitativen und qualitativen Nutzwert für eine Zielgruppe wegen der besonderen sachlichen Anforderungen mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen Aufwand verbunden wäre".
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde im Dezember 2012 ein Landesaktionsplan verabschiedet. Dieser enthält den Hinweis auf die Hamburger BITVO und die anstehende Überarbeitung der Verordnung. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sollen zukünftig, wie bereits auf Bundesebene umgesetzt, stärker berücksichtigt werden. Allerdings setzt man hier eher auf die Nutzung von Gebärdensprach-Avataren. Einbezogen sind neben den öffentlichen Angeboten auch die Angebote der Medien.
Ansprechpartner:
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und
Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg