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Bremen
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:30 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Die Bremische Bürgerschaft hat im Dezember 2003 das Bremische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen. Gilt auch für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Das Gesetz wurde zuletzt Im Januar 2012 geändert. Es enthält Paragraph 9 zur barrierefreien Informationstechnik, der sich auf die zugehörige Rechtsverordnung bezieht.
Die weiterführende Bremische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BremBITV trat erstmalig am 28. September 2005 in Kraft. Sie ist 2012 überarbeitet worden. Die Anlagen 1 und 2 der BITV 2.0 des Bundes sind übernommen worden. Die Prioritäten sind genauso wie in der Bundes BITV 2.0 geregelt. Eine Prüfung der Verordnung soll 3 Jahre nach Inkrafttreten stattfinden.
Die Umsetzungsfristen sind abgelaufen. Alle Angebote, die im Geltungsbereich liegen, müssen die Verordnung erfüllen.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll ein Aktionsplan entwickelt werden. Hierzu hat sich im Juli 2012 erstmalig eine Arbeitsgruppe getroffen. Die Schwerpunkte des zu erarbeitenden Plans sind bereits durch einen Beschluss des Senats festgelegt und umfassen auch „Barrierefreie Kommunikation und Information“.
Ansprechpartner:
Bremer Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und
der Landesbehindertenbeauftragte.