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Brandenburg
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:30 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vom 12. Februar 2013 ersetzt das bisherige Gesetz von 2003. Paragraph 9 zur barrierefreien Informationstechnik verweist auf eine Verordnung. In dem neuen Gesetz sind auch die Kommunen mit eingeschlossen.
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BbgBITV) vom 24. Mai 2004. Die Anforderungen und Bedingungen der Verordnung entsprechen denen der BITV des Bundes. Die Umsetzungsfristen sind entsprechend angepasst worden. Die Verordnung nutzt im Gegensatz zur Bundes BITV statt 2 Prioritätsstufen 3 Stufen, entsprechend der internationalen Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung von Web-Inhalten. Alle Angebote sollen die Bedingungen der ersten beiden Prioritätsstufen erfüllen, dies würde der Erfüllung der Priorität I der veralteten Bundes BITV 1.0 entsprechen, die diese beiden Stufen zu einer zusammengefasst hat. Erfüllt werden "müssen" jedoch nur die Bedingungen der Priorität I (Priorität 1 der WCAG 1.0). Damit fordert die Verordnung einen geringeren Stand der Barrierefreiheit als andere Länder bzw. der Bund.
Die Umsetzungsfristen für die barrierefreie Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik sind bereits abgelaufen.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist Ende 2011 ein Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket verabschiedet worden. Handlungsfelder sind u.a. „Erziehung und Bildung“, „Barrierefreiheit: Mobilität, Kommunikation, Information“ und „Arbeit und Beschäftigung“. Es ist auch eine Beschreibung des Maßnahmenpakets in Leichter Sprache verfügbar.
Auch in den Städten und Gemeinden werden Aktionspläne aufgestellt und umgesetzt. Zum Beispiel gibt es einen „Lokalen Teilhabeplan“ für eine inklusive Landeshauptstadt Potsdam. Der Plan ist auch in Leichter Sprache verfügbar.
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg und
Behindertenbeauftragter des Landes Brandenburg