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Baden-Württemberg
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:30 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Der Landtag hat am 20. April 2005 das Gesetz der Landesregierung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet, das am 01.06.2005 in Kraft getreten ist. Paragraph 10 regelt die barrierefreie Gestaltung medialer Angebote, die sich an den Standards der inzwischen veralteten Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 17. Juli 2002 orientieren sollen.
Baden-Württemberg hat keine eigene Verordnung für die Barrierefreie Informationstechnik erlassen. Im Gleichstellungsgesetz wird auf die inzwischen veraltete Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 17. Juli 2002 verwiesen.
Da keine Umsetzungsfristen definiert sind, sondern auf die Bundesverordnung vom 17. Juli 2002 verwiesen wird, muss man sich an den dort definierten Umsetzungsfristen orientieren, die bereits abgelaufen sind. Alle Angebote (Internet und grafische Programmoberflächen) müssen daher bereits die Standards erfüllen, mit der Einschränkung, dass die technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten dies zulassen.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird zurzeit ein Aktionsplan entwickelt. Es haben bereits Termine stattgefunden, bei denen unterschiedliche Gruppen beteiligt worden sind und Gelegenheit zur Rückmeldung hatten. Schwerpunkte des Aktionsplans sollen in den Bereichen Inklusion im Erwerbsleben, Barrierefreiheit und Bildung liegen. Einzelheiten zum Stand der Arbeiten der Arbeitsgruppe sind den Berichten und dem Infomaterial auf der Website des Ministeriums zu entnehmen.
Ansprechpartner:
Sozialministerium Baden-Württemberg und
Behindertenbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg