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Thüringen
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:32 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Der Thüringer Landtag hat am 16. Dezember 2005 das "Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)" verabschiedet. In Paragraph 14 ist das barrierefreie Internet und Intranet geregelt. Auf eine Rechtsverordnung wird verwiesen. Eine Überarbeitung des Gesetzes auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention steht an.
Die Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIGAVO) vom 04. Mai 2007 regelt Einzelheiten. Die anzuwendenden Standards beziehen sich auf die inzwischen veraltete Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes von 2002. Im dritten Abschnitt zur "Schaffung barrierefreier Informationstechnik" ist der Regelungsbereich, die einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen und die anzuwendenden Standards geregelt. Im Regelungsbereich ist festgelegt, dass die Verordnung nur für Anwendungen des eGovernments anzuwenden ist und nicht für "Internetangebote, die aufgrund bundesrechtlicher Regelungen durch die Träger der öffentlichen Verwaltung vorzuhalten sind".
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.05.2012 außer Kraft.
Die Umsetzungsfristen sind inzwischen abgelaufen. Alle Angebote, die in den Regelungsbereich fallen, müssen barrierefrei gestaltet werden.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein Vorschlag für einen Aktionsplan vorgelegt worden. Dieser berücksichtigt auch die Themen Information und Kommunikation, in einem eigenen Kapitel aber auch im Zusammenhang mit anderen Themen wie Tourismus. Dabei wird auf die Bundes-BITV Bezug genommen und die derzeitigen Probleme bei der Umsetzung aufgezeigt (zum Beispiel unzureichende Möglichkeiten der Schulung aller Web-Redakteure und finanzielle Gründe).
In der Landeshauptstadt Erfurt wird zurzeit ein Aktionsplan gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt.
Ansprechpartner:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und
Behindertenbeauftragter