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Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:31 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Nordrhein-Westfälisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze verabschiedet am 11. Dezember 2003. Enthält Paragraph 10 zur barrierefreien Informationstechnik, der auf eine zu erlassene Verordnung verweist.
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW, HTML-Format ; BITV NRW, Original). Die Verordnung regelt die Umsetzungsfristen und den Geltungsbereich, in Bezug auf die zu erfüllenden technischen Anforderungen und Bedingungen verweist die Verordnung auf die inzwischen veraltete Bundes BITV vom 17. Juli 2002. Aufgrund der offenen Formulierung der Verordnung mit Nennung der vier zu erfüllenden Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns, kann jedoch auch bereits die neue Version der Bundesverordnung (BITV 2.0) herangezogen werden.
Die Umsetzungsfristen in Nordrhein-Westfalen für die Barrierefreie Informationstechnik sind abgelaufen. Alle Angebote, inklusive der Intranetangebote der Behörden, müssen barrierefrei entsprechend der Verordnung gestaltet sein.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde im Juli 2012 von der Landesregierung ein Aktionsplan der Landesregierung beschlossen. Eine konkrete genannte Maßnahme ist die Überarbeitung der BITV NRW. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bietet den Kommunen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Arbeitshilfe „Inklusive Gemeinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe“ an.
Auch in den Städten und Gemeinden in NRW werden Aktionspläne entwickelt. Zum Beispiel in der Stadt Wetter (Ruhr) ist Anfang 2013 bereits ein Aktionsplan verabschiedet worden.
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und
Behindertenbeauftragter