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Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
Inhalt
- Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
- Hinweise zum Lesen des Leitfadens
- Einleitung
- Die gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit
- Die Produktion eines Gebärdensprach-Films im Überblick
- Der Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
- Auswahl von Texten
- Die Übersetzung von Schriftsprache in die Gebärdensprache
- Die Gebärdensprach-Filme
- Die Gebärdensprach-Darsteller
- Qualität von Gebärdensprach-Filmen (angezeigt)
- Was bei Gebärdensprach-Filmen vermieden werden sollte
- Das Beispiel vom Deutschen Gehörlosen-Bund
- Zu guter Letzt
- Exkurs: Die Umfrage vom BMGS
Qualität von Gebärdensprach-Filmen
Es gibt insgesamt vier Bereiche, die für die Qualität von Gebärdensprach-Filmen von Bedeutung sind:
- Stimmen die Gebärdensprach-Filme in inhaltlicher Hinsicht?
- Werden die Gebärdensprach-Filme von gehörlosen Menschen verstanden?
- Sind die Gebärdensprach-Filme in technischer Hinsicht einwandfrei? Sind sie bspw. richtig geschnitten, sind sie ausreichend beleuchtet, sind sie scharf, stimmt die Geschwindigkeit?
- Sind die Gebärdensprach-Filme korrekt in die Webseiten eingebunden?
Die genannten Aspekte zeigen, dass an die Erstellung von Gebärdensprach-Filmen nicht nur viele sondern vor allem auch hohe Anforderungen gestellt sind. Da für viele Auftraggeber die Überprüfung der genannten Aspekte schwierig ist, besteht die Gefahr, dass Anbieter ohne ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen in dieses Thema einsteigen und Gebärdensprach-Filme produzieren, welche von nur geringem Nutzen sind und die Zielgruppe und damit auch das Ziel verfehlen.
Für Gebärdensprach-Filme existiert momentan noch keine Prüfinstanz wie es sie bspw. im Bereich der barrierefreien Webseiten mit AbI und BIK (Projekt "Barrierefrei informieren und kommunizieren") gibt. Es wird von Seiten des Deutschen Gehörlosen-Bundes an einer Lösung zu diesem Thema gearbeitet. [Anmerkung AbI: Diese Bemühung könnte in die Arbeit des AbI-Arbeitskreis Test und die dreistufige Testempfehlung eingebracht werden.] Da diese allerdings noch einige Zeit benötigen wird, stellt sich die Frage, wie sich diese Übergangsphase überbrücken lässt.
In Analogie zum Gebärdensprach-Darsteller kann man sich von den potentiellen Anbietern mittels Referenzen oder Demonstrationen, die jeweiligen Kompetenzen im Bereich der Gebärdensprache aufzeigen und belegen lassen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund bietet entsprechend für die Übergangsphase eine Liste von Anbietern an, welche sich bis dato im Bereich Gebärdensprach-Filme besonders hervor getan haben. Zudem bietet er an, Demonstrationsbeispiele zu überprüfen.
Insgesamt sollte ein Anbieter in folgenden Bereichen Qualitätskontrollen bei den Gebärdensprach-Filmen anbieten und auch belegen können:
- Gebärdensprach-Dolmetscher prüfen, ob die Gebärdensprach-Filme inhaltlich von den gehörlosen Gebärdensprach-Darstellern korrekt wiedergegeben wurden. Dies gilt besonders bei sensiblen Inhalten.
- Gehörlose Menschen prüfen, ob sie die Gebärdensprach-Filme ohne Text verstehen.
- Gehörlose Menschen prüfen, ob die Gebärdensprach-Filme auch in technischer Hinsicht einwandfrei sind (richtiger Schnitt, keine Schlieren, Schärfe, Geschwindigkeit, ...)
- Prüfen, ob die Einbindung der Gebärdensprach-Filme in die Webseiten gelungen ist.
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