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Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
Inhalt
- Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
- Hinweise zum Lesen des Leitfadens
- Einleitung
- Die gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit
- Die Produktion eines Gebärdensprach-Films im Überblick
- Der Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
- Auswahl von Texten
- Die Übersetzung von Schriftsprache in die Gebärdensprache
- Die Gebärdensprach-Filme
- Die Gebärdensprach-Darsteller
- Qualität von Gebärdensprach-Filmen
- Was bei Gebärdensprach-Filmen vermieden werden sollte (angezeigt)
- Das Beispiel vom Deutschen Gehörlosen-Bund
- Zu guter Letzt
- Exkurs: Die Umfrage vom BMGS
Was bei Gebärdensprach-Filmen vermieden werden sollte
Im Nachfolgenden werden einige kritische Aspekte aufgeführt, welche beim Einsatz von Gebärdensprach-Filmen zu vermeiden sind.
Zusammenfassungen von Texten
Gerne wird bei der Textauswahl auch davon gesprochen, statt der vorhandenen Texte auf separat erstellte und damit kürzere Texte zurückzugreifen. In Analogie dazu wird zuweilen auch vorgeschlagen, lediglich nur einleitende Gebärdensprach-Filme einzusetzen.
Ähnlich wie bei reinen Text-Versionen als Alternative für sehgeschädigte Menschen ist es nicht im Sinne der Barrierefreiheit, wenn nun anstelle der Ursprungstexten abgeänderte oder gekürzte Text-Versionen für die Verwendungen von Gebärdensprach-Filme eingesetzt werden. Es gilt, den gleichen Text zu verwenden, wie auf den Internetseiten.
"Einfache" oder "Leichte Sprache" für Gehörlose
In seiner Stellungnahme zur BITV hat der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) am 24. März 2004 dargelegt, dass "die Verwendung einer 'Einfachen' oder 'Leichten Sprache' kein adäquates Mittel [ist] um gehörlosen Menschen komplexe Informationen zugänglich zu machen." Dort heißt es weiter: "Neben sprachlichen Einschränkungen auf Seiten der gehörlosen Adressaten sprechen auch inhaltliche Gründe dagegen. Denn ein komplizierter Sachverhalt sollte sprachlich nicht so weit 'vereinfacht' werden, dass dabei wichtige Inhalte verloren gehen."
Neben dem DGB haben sich auch alle anderen Dachverbände hörgeschädigter Menschen gegen die "Einfache" oder "Leichte Sprache" für hörgeschädigte Menschen ausgesprochen. Hierzu gab es unter der Federführung der BAG Selbsthilfe" im Sommer 2004 ein Treffen aller Dachverbände hörgeschädigter Menschen. Dort wurde von allen Vertretern einstimmig die Aussage getroffen, dass für hörgeschädigte Menschen die einfache oder leichte Sprache nicht gewollt ist.
"Automatisierte Übersetzungshilfen" für Gehörlose
Auch zum Einsatz von "automatisierten Übersetzungshilfen" oder so genannten Avataren (virtuelle Kunstfiguren), welche auf Knopfdruck beim Anwender für die notwendige Übersetzung in Gebärdensprache sorgen sollen, hat der DGB sich in seiner Stellungnahme zurückhaltend geäußert.
Seit Jahren arbeitet das Institut für Deutsche Gebärdensprache der Universität Hamburg an einem so genannten Avatar. Bislang ist die Entwicklung eines Avatars aber noch im Anfangsstadium und liefert nur ansatzweise brauchbare Ergebnisse, wie beispielsweise "GUIDO" auf den Webseiten der Stadt Hamburg zeigt.
Java-Lösungen
Bei einigen Anbietern gibt es für die Film-Darstellung auf "Java" basierende Lösungen (bspw. Clipstream), welche von sich aus ein nutzerfreundliches Handling versprechen, da das Auswahlfenster für die Gebärdensprach-Filme weg fällt und die Gebärdensprach-Filme sofort zu spielen anfangen. Auch würde das Aufbereiten der Gebärdensprach-Filme für das Internet (Encoding) wegfallen, da diese Lösungen lediglich das Rohformat benötigen.
Dem gegenüber wiegt der wesentliche Nachteil, dass bei den bisher bekannten Realisierungen die Gebärdensprach-Filme unscharf und vor allem nicht ruckelfrei sind. Auch die Performance, was die Ladezeit der Gebärdensprach-Filme angeht, lässt zu wünschen übrig. Für gehörlose Nutzer sind in Anbetracht dessen die Gebärdensprach-Filme hier bislang eher eine Zumutung.
Untertitel oder Vertonung von Gebärdensprach-Filmen
Die Ursprungsidee von Gebärdensprach-Filmen basiert darauf, dass sie Übertragungen von vorhandenen Texten in die Gebärdensprache darstellen und damit gehörlosen Menschen den Zugang zu textbasierten Informationen ermöglichen.
Da bereits ein Ausgangstext existiert und dieser durch assisitive Technologien wie bspw. einem Screenreader für sehgeschädigte Menschen hörbar gemacht werden kann, müssen die Gebärdensprach-Filme nicht mehr vertont werden. Gleiches gilt auch für die Untertitelung: Der Text ist bereits vorhanden und braucht nicht noch einmal separat aufbereitet zu werden.
Das häufig genannte Argument, dass Untertitel einen Lernwert darstellen, weil damit Fachwörter, Begriffe usw. erklärt werden könnten, kann als nicht relevant angesehen werden. Zum einen ist dies nicht die eigentliche Aufgabe und das Ziel der Barrierefreiheit, zum anderen laufen mit der Gebärdensprache und den Untertiteln zwei dynamische Vorgänge gleichzeitig ab und können nicht zusammen vom Nutzer erfasst werden. Weiterhin ist es nicht möglich, die Geschwindigkeit der Untertitel an das der Gebärdensprache anzugleichen. Letztlich stellen Untertitel selbst Schriftsprache und damit weiterhin eine Barriere für Gehörlose dar.
Vertonung und Untertitel erscheinen aus den genannten Gründen nicht notwendig, sie sind eher als zusätzlichen Nutzen zu betrachten. Wenn ein Auftraggeber dennoch auf Vertonung und/oder Untertitel besteht, sollte er auf eine standard-konforme Umsetzung von Vertonung / Untertitel (bspw. auf der vom W3C standardisierten Sprache "Synchronized Multimedia Integration Language - SMIL") bestehen, welche ein- und ausschaltbar sind.
Wie im Webangebot "Barrierefreie Untertitel für Filme im Internet" (vgl. http://www.untertitel.it/techniken.htm, Stand: Juni 2006) nachzulesen ist, empfiehlt das W3C und fordert die BITV, "soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden um Informationen darzustellen". Weiter heißt es dort "öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien [sind] zu verwenden, sofern dies zur Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist". Das Wort "Bilder" ist bezüglich der Untertitel auch auf innerhalb eines Filmes binär eincodierte Texte anzuwenden, da diese nicht in einem zugänglichen Textformat vorliegen bzw. nicht Bestandteil einer Markup-Sprache sind.
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