Navigationsbereich
Suche
Hauptnavigation
Weitere Informationen:
Dokumentation des Di-Ji-Kongresses
Brotkrümmelpfad
Inhaltsbereich
5 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Donnerstag, den 24. April 2014 um 07:52 Uhr
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, hatte gemeinsam mit der BRK-Allianz im März in Berlin zu einer Konferenz anlässlich des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeladen. Die Dokumentation der Konferenz ist jetzt online verfügbar.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist von 143 Staaten ratifiziert und von 158 Staaten signiert worden. In Deutschland ist dies bereits vor 5 Jahren geschehen. Dies war Anlass, um in einer Konferenz Bilanz zu ziehen, wie weit die Umsetzung voran geschritten ist und in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht.
In mehreren Vorträgen sind bei der Konferenz zunächst die Hintergründe bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Vertragsstaaten erläutert worden. Zu diesem Thema hat u.a. Klaus Lachwitz, Präsident Inclusion International, vorgetragen. Alle 2 Jahre müssen die Länder dem BRK-Ausschuss, der aus 18 unabhängigen Experten und Expertinnen besteht, einen Bericht vorlegen, welche Maßnahmen bereits zur Umsetzung getroffen wurden. Auch die von den Behindertenverbänden angefertigten Parallelberichte eines Landes werden dem Ausschuss vorgelegt und geprüft. In Deutschland wurde dieser Bericht von der BRK-Allianz erstellt, die sich hierzu gebildet hat und Anfang 2013 einen ersten Bericht vorgelegt hat. Die Prüfung des deutschen Staatenberichts ist für September 2014 geplant.
Neben der Prüfung der Staatenberichte beschäftigt sich der UN-BRK-Ausschuss auch mit der Auslegung der Behindertenrechtskonvention. Hierzu werden allgemeine Auslegungshinweise zu einzelnen Artikeln der UN-BRK verfasst. Aktuell liegen Entwürfe zur Auslegung von Artikel 9 (Zugänglichkeit) und Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht) vor. Diese Hinweise sind für die Vertragsstaaten eine wichtige Arbeitshilfe.
So ist zum Beispiel die fehlende Erfassung des Stands der Zugänglichkeit in den Vertragsstaaten, sowie das fehlende Wissen und die fehlenden Schulungsangebote zur technischen Herstellung von Barrierefreiheit ein Problem, das bei der Prüfung der ersten Staatenberichte identifiziert wurde. Genauso wie die fehlende Zugänglichkeit von öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich von Bankdienstleistungen (zum Beispiel unzugängliche Geldautomaten) als Problem genannt wird. Auch Di-Ji hat sich gemeinsam mit dem Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit mit diesem Thema auseinandergesetzt und an der Erarbeitung von Mindeststandards für Barrierefreie Bankautomaten beteiligt. Inzwischen ist auch eine europäische Norm im EU-Mandate 376 erarbeitet worden, die technische Details regelt.
Ein zentraler Punkt in der aktuell vom BRK-Ausschuss vorgeschlagenen Auslegung von Artikel 9 ist die Forderung, dass eine Dienstleistung, ein Gebäude, ein Transportmittel usw., das der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, zugänglich sein muss, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Anbieter handelt.
Neben der Erläuterung der Begleitung der Umsetzung der BRK, und dem Umsetzungsstand der UN-BRK in Österreich sind bei der Konferenz auch aktuelle Themen in vier Arbeitsgruppen diskutiert worden: Die Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz, die Entwicklung von Partizipationsstandards, die Weiterentwicklung des Aktionsplans sowie Maßnahmen zur Bewusstseins- und Menschenrechtsbildung.
Alle Informationen zur Konferenz sind auf der Website der Behindertenbeauftragten verfügbar.