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Inhaltsbereich

Anlage 2 BITV 2.0

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Inhalt

  1. Anlage 2 BITV 2.0 (angezeigt)
  2. Teil2

Diese Anlage steht in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der BITV 2.0 und besteht aus den beiden Teilen "Teil 1" für den Einsatz von Gebärdensprache und "Teil 2" für den Einsatz von Leichter Sprache. Weitergehende Informationen zu Teil 1 finden Sie im Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen. Sie finden hier auch Adressen von Firmen, Vereinen und Einrichtungen, die Dienstleistungen für die Erstellung von Gebärdensprachfilmen oder Übersetzungen von Texten in Leichte Sprache anbieten.

Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema „Rechtslage Digitale Barrierefreiheit“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  • UN-Behinderten­rechts­konvention
  • Behörden­gänge barrierefrei online erledigen
  • Mustererklärung zur Barrierefreiheit
  • Europäischer Standard für IKT-Produkte und -Dienstleistungen

Teil 1 - Gebärdensprache

Für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet gelten die folgenden Vorgaben:

  1. Schatten auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden.
    Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein.
  2. Der Hintergrund ist statisch zu gestalten. Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden.
    Zur Begründung zu Nummer 2 der Anlage 2 Teil 1
  3. Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Darstellerin oder des Darstellers stehen im Kontrast zueinander. Dabei soll die Kleidung dunkel und einfarbig sein.
    Zur Begründung zu Nummer 3 der Anlage 2 Teil 1
  4. Das Video ist durch das Logo für die Deutsche Gebärdensprache gekennzeichnet. Die farbliche Gestaltung des Logos kann dem jeweiligen Design des Auftritts angepasst werden.
    Logo Deutsche Gebärdensprache Quelle: http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/dgslogo_ls.htm bzw.
    http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/images/dgs_symbol_57.png
  5. Die Auflösung beträgt mindestens 320 mal 240 Pixel.
  6. Die Bildfolge beträgt mindestens 25 Bilder je Sekunde.
    Zur Begründung zu Nummer 6 der Anlage 2 Teil 1
  7. Der Gebärdensprach-Film ist darüber hinaus als Datei zum Herunterladen verfügbar.
    Es sind Angaben zur Größe der Datei sowie zur Abspieldauer verfügbar.
 

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