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Sie sind hier: Startseite Service Archiv 2013 Testempfehlungen von AbI überarbeitet

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Testempfehlungen von AbI überarbeitet

Dienstag, den 26. November 2013 um 10:10 Uhr

Wer prüfen will, ob sein Internetangebot oder seine Programmoberfläche barrierefrei ist, der kann dabei auf verschiedene Methoden zurückgreifen. Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) hat für Webseiten schon vor einiger Zeit ein 3-stufiges Rahmenkonzept zum Überprüfen von Barrierefreiheit veröffentlicht, das verschiedene Tests beinhaltet. Das Projekt Di-Ji hat dieses Rahmenkonzept nun auf den Prüfstand gestellt.

Die Testempfehlung von AbI zur Überprüfung von Barrierefreiheit war noch vor der Verabschiedung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung 2.0 im Jahr 2011 entstanden. Die BITV fordert barrierefreie öffentliche Internetauftritte und Barrierefreiheit ebenfalls für mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind. Zwei Anlagen der BITV führen Kriterien auf, die erfüllt sein müssen, damit Angebote als barrierefrei gelten können.

Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Kriterien sah das Rahmenkonzept des Aktionsbündnisses drei aufeinander aufbauende Tests (Vorprüfungstest, BITV-Kurztest, Hauptprüfung) vor. Dieses Verfahren wird auch weiterhin von den Di-Ji-Mitarbeitern empfohlen.

Da die BITV 2.0 jedoch nicht nur für Webseiten gilt, müssen die bisherigen Testempfehlungen um Prüfanweisungen für Programmoberflächen ergänzt werden. Ebenso müssen die Empfehlungen um Prüfungen der Anforderungen zur Barrierefreiheit von Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Inhalten in Leichter Sprache ergänzt werden.

In der jetzt von Di-Ji vorgestellten Überarbeitung der AbI-Testempfehlung wurde daher unter anderem der Vorprüfungstest um Prüfschritte für Programmoberflächen ergänzt. Für den BITV-Kurztest als zweiten Schritt innerhalb des dreistufigen Rahmenkonzeptes werden Vorschläge zur Überprüfung der Anforderungen gemäß Anlage 2 der BITV 2.0 gegeben, die Barrierefreiheit für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Leichte Sprache) und Hörbehinderte (DGS) sicherstellen sollen.

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