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Berlin
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:30 Uhr)
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Die Regelungen im Einzelnen
Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vom 28. September 2006 gilt für alle Berliner Behörden und auch für Betriebe und Unternehmen, die mehrheitlich vom Land Berlin bestimmt werden. Es ist zuletzt am 15. Dezember 2010 geändert worden.
Der Senat hat am 23. August 2005 die Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (BITV) erlassen. Sie sind nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten. Neue Webangebote und Angebote, die sich an behinderte Menschen richten, müssen danach sofort barrierefrei gestaltet werden, bestehende Angebote bis Ende 2006. Die anzuwendenden Standards orientieren sich an der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung. Die Anforderungen und Bedingungen der Verordnung entsprechen denen der BITV des Bundes. Die Verordnung nutzt im Gegensatz zur Bundes BITV statt 2 Prioritätsstufen 3 Stufen, entsprechend der internationalen Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung von Web-Inhalten. Alle Angebote sollen die Bedingungen der ersten beiden Prioritätsstufen erfüllen, dies entspricht der Erfüllung der Priorität I der Bundes BITV, die diese beiden Stufen zu einer zusammengefasst hat.
Die Umsetzungsfristen sind bereits abgelaufen. Neue oder wesentlich umgestaltete Angebote der Informationstechnik sowie Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderungen richten mussten die Verordnung unmittelbar erfüllen. Bestehende Angebote mussten bis Ende 2006 barrierefrei gestaltet werden, sofern dies nicht mit einem "unverhältnismäßigem Aufwand" verbunden ist.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind 10 Behindertenpolitische Leitlinien entwickelt worden. Dazu zählen Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung. Die Anlage zu den 10 Leitlinien enthält eine Aufstellung von Maßnahmen, die in einem vorgegebenen Zeitraum umgesetzt werden sollen. Beides zusammen bildet den Aktions- und Maßnahmeplan des Landes.
Ansprechpartner:
Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und
Berliner Landesbeauftragter für Behinderte